Verwaltungsgericht · Lichtenstein

Erfolg für Sonnenbühler Windkraft-Firma

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gibt der Klage des Unternehmens Sowitec Recht: Der Denkmalschutz spricht nicht gegen fünf geplante Windräder. Nun muss das Land den Antrag neu bearbeiten.

15.02.2019

Von Thomas de Marco

Schloss Lichtenstein. Archivbild: Thomas de Marco

Schloss Lichtenstein. Archivbild: Thomas de Marco

Stören die fünf hinter dem Schloss Lichtenstein geplanten Windräder den Gesamteindruck des berühmten Baudenkmals? Nein, hat das Verwaltungsgericht in Sigmaringen entschieden und damit der Klage der Sonnenbühler Firma Sowitec gegen den Ablehnungsbescheid durch das Landratsamt recht gegeben. Das bedeutet aber nicht, dass diese die Anlagen nun bauen kann: Mit dem Urteil werde das Land verpflichtet, über die Genehmigung der Windenergieanlagen erneut zu entscheiden, erklärt das Gericht.

Allerdings stehe der Aspekt des Denkmalschutzes einer entsprechenden Genehmigung jetzt nicht mehr entgegen. Fragen des Naturschutzes seien allerdings noch zu prüfen, heißt es im Bescheid. Die Belange des Naturschutzes waren bislang nicht thematisiert worden, weil Sowitec das Verfahren gestoppt hatte, solange der Denkmalschutz gegen das Projekt ins Feld geführt worden war.

„Wir sind erfreut über das Urteil, unserem Einspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben“, sagt nun Harald Rudolph, Geschäftsführer von Sowitec. „Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet, sonst hätten wir den Klageweg nicht beschritten.“

Bürgerinitiative: „Wir lassen das nicht so stehen!“

„Wir sind sprachlos, das kann nicht sein!“, sagt Sabine Wälder, die 2013 die Bürgerinitiative gegen die Windräder initiiert hatte. „Unser schöner Lichtenstein soll so verschandelt werden für wenig Windertrag! Wir lassen das nicht so stehen!“ Wahrscheinlich würden die Gegner in die nächste Instanz gehen – „aber das müssen wir noch prüfen“, betont Wälder und setzt ihre Hoffnungen auf den Schlossbesitzer Wilhelm Albert von Urach.

Verwaltungsgerichtspräsident Prof. Christian Heckel beim Ortstermin in Holzelfingen. Links am Horizont Schloss Lichtenstein. Bild: Thomas de Marco

Verwaltungsgerichtspräsident Prof. Christian Heckel beim Ortstermin in Holzelfingen. Links am Horizont Schloss Lichtenstein. Bild: Thomas de Marco

Regierungspräsidium Tübingen und Landratsamt Reutlingen reagieren enttäuscht auf das Urteil: Das Ergebnis sei unerwartet ausgefallen. Denn als die Anlage nicht genehmigt wurde, hätten sehr wohl auch die Belange des Klimaschutzes, die zugunsten der Windenergieanlagen sprechen, mit einem gesteigerten Gewicht Berücksichtigung gefunden.

Herausgehobene und identitätsstiftende Stellung

„Gleichwohl haben aus Sicht des Landratsamts wie auch des Regierungspräsidiums die Belange des Denkmalschutzes überwogen“, heißt es in einer Stellungnahme. Dabei seien insbesondere die fundierte Beurteilung des Landesamtes für Denkmalpflege in Stuttgart zugrunde gelegt worden. Danach komme dem Schloss Lichtenstein „eine für das Land Baden-Württemberg weit überdurchschnittliche, herausgehobene und identitätsstiftende Stellung als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ zu.

Einen von Sowitec-Anwalt Prof. Martin Maslaton während der Ortsbegehung bei Holzelfingen angebotenen Kompromiss, nur drei statt fünf Windräder zu bauen, hatte das Landratsamt abgelehnt.

Nächste Instanz: Verwaltungsgerichtshof

Beide Behörden wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach deren Prüfung über das weitere Vorgehen entscheiden. Die nächste Instanz in diesem Verfahren wäre der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Nistet noch ein Rotmilan in der Umgebung?

Beim Naturschutzsteht im Genehmigungsverfahren für die Windräder vor allem der Rotmilan im Blickpunkt. Konkret geht es beim Projekt „Hohfleck“ der Firma Sowitec um einen Rotmilan-Horst, der allerdings bei einer Untersuchung vor zwei Jahren nicht besetzt gewesen sei, sagt Harald Rudolph, Geschäftsführer von Sowitec. „Jetzt müssen wir schauen, ob sich da etwas geändert hat“, erklärt er. Diesen Nachweis müsse seine Firma erbringen. Sollte der Horst aber weiterhin nicht besetzt sein, stünde den Windrädern nichts mehr im Wege, vermutet der Sowitec-Geschäftsführer. Doch selbst wenn der Rotmilan dort seine Kreise zieht, müsse dies das Projekt nicht automatisch stoppen. Per Nahrungsfluganalyse könne geklärt werden, wann die Windräder abgeschaltet werden müssen – etwa, wenn umliegende Wiesen gemäht werden und der Milan deshalb reiche Beute mache.