Urteil

Lebenslang für Polizistenmörder von Kusel

Der Hauptangeklagte wird wegen der Bluttat von Kusel zu lebenslanger Haft verurteilt – sein Komplize kommt ohne Strafe davon. Von Annalena Dörner, afp

01.12.2022

Von dpa

Als eine Art „Zweckgemeinschaft“ bezeichnet der Vorsitzende Richter Raphael Mall bei der Urteilsverkündung im Prozess um die tödlichen Schüsse von Kusel die Beziehung der beiden Angeklagten untereinander. Eine verhängnisvolle Zweckgemeinschaft, an deren Ende zwei Polizeibeamte in der Nacht zum 31. Januar gewaltsam ihr Leben verloren. Kaltblütig erschossen von Andreas S., der damit eine illegale W...

89% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
01.12.2022, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 41sec
zuletzt aktualisiert: 01.12.2022, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!