Reutlingen · Windkraft

Landratsamt will in Berufung gehen

Landrat Reumann fordert eine grundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Denkmalschutz.

05.07.2019

Von dem

Eine Protest-Flagge der Windrad-Gegner wehte im Mai 2016 auf dem Turm von Schloss Lichtenstein. Archivbild: Thomas de Marco

Eine Protest-Flagge der Windrad-Gegner wehte im Mai 2016 auf dem Turm von Schloss Lichtenstein. Archivbild: Thomas de Marco

Das Landratsamt Reutlingen hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Februar über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein die Zulassung der Berufung beantragt.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gehe in der Urteilsgründen im Gegensatz zu Landratsamt, Regierungspräsidium Tübingen und Landesamt für Denkmalpflege davon aus, dass die fünf Windenergieanlagen nicht zur erheblichen Beeinträchtigung des Denkmalschutzes des Schloss Lichtensteins führen. Es hebe zudem hinsichtlich der Beeinträchtigung des Kulturdenkmals auf eine gewandelte Einstellung des Durchschnittsbetrachters gegenüber Windenergie ab.

„Nach unserer Auffassung führen Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen an dieser Stelle zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des eingetragenen Kulturdenkmals Schloss Lichtenstein“, erklärt Landrat Thomas Reumann. Wesentliche Grundlage dafür sei die künstlerische Konzeption des Architekten Carl Alexander Heideloff.

Die Vereinbarkeit von Windanlagen mit dem Denkmalschutz sei von grundsätzlicher Bedeutung. Es handle sich um eine Fragestellung, die weit über Schloss Lichtenstein hinausgehe. „Uns ist deshalb eine obergerichtliche Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wichtig. Wir erwarten klare Kriterien für den Denkmalschutz. Dies ist auch im Hinblick auf die Planungssicherheit von Investoren von großer Bedeutung“, sagt Reumann.