Kreis Tübingen

Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Allgemeinverfügung

Die wichtigsten Fragen zur neuen Corona-Allgemeinverfügung beantwortet das Landratsamt Tübingen in für Normalbürger/innen verständlicher Sprache.

16.10.2020

Von hz

Coronaviren. Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay

Coronaviren. Symbolbild: Gerd Altmann / Pixabay

Am späten Freitagnachmittag hat das Landratsamt Tübingen seine Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht. Die wichtigsten Fragen, die viele Kreisbewohner/innen nun umtreiben, beantwortet das Landratsamt in einer ergänzenden Mitteilung in verständlicher Sprache:

Was ist der Unterschied zwischen einer Veranstaltung, einer Feier und einer Ansammlung?

Eine Veranstaltung ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt.

Eine Feier ist eine Zusammenkunft mit geselligem Charakter, die aus einem bestimmten Anlass erfolgt; z. B. Geburtstag, Hochzeit, Taufe, Kommunion, Konfirmation, Junggesell/innen Abschiede, Partys, Weihnachtsfeier.

Unter einer Ansammlung ist das bewusste oder zufällige Zusammentreffen verschiedener Personen unabhängig vom jeweiligen Zweck zu verstehen. Maximale Teilnehmeranzahl einer Ansammlung sind 10 Personen.

Wie viele Personen dürfen an einer kirchlichen Hochzeit oder Taufe in einer Kirche teilnehmen?

Das ist von der Kirche vor Ort abhängig, je nachdem was deren Hygienekonzept erlaubt. Bei privaten Feierlichkeiten im Anschluss dürfen jedoch maximal 10 Personen teilnehmen.

Mit wie vielen Personen darf ich privat feiern? Gibt es Unterschiede, ob ich daheim oder in einer Gaststätte/Location feiere?

Es darf jeweils nur mit maximal 10 Personen gefeiert werden. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich des Veranstaltungsortes, nämlich in privaten Räumen (oder auch im Garten) dürfen diese 10 Personen nur aus maximal 2 Haushalten kommen. Als Haushalt gilt insbesondere, wer zusammenwohnt und lebt. Hiervon gibt es eine Ausnahme, wenn es sich ausschließlich um enge Verwandte handelt wie in der Verfügung beschrieben. Das bedeutet auch, dass sich drei Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten nicht im privaten Raum treffen dürfen.

Wie viele Personen können an einer Beerdigung teilnehmen?

Nach derzeitiger Rechtslage im Freien 500 Personen, in der Kirche oder der Aussegnungshalle maximal die Personenzahl, die im Hygienekonzept der jeweiligen Örtlichkeit hinterlegt ist. Sollte im Anschluss in einer Gaststätte eine Zusammenkunft stattfinden, ist die Teilnehmerzahl auf 10 begrenzt.

Können Vereine eine Hauptversammlung durchführen?

Wenn die Durchführung zwingend erforderlich ist und nicht verschoben werden kann, so ist die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen beschränkt, sofern es die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Abstandsregeln zulassen. Ein Hygienekonzept sowie eine Teilnehmerdokumentation sind erforderlich.

Mit wie vielen Personen können Veranstaltungen durchgeführt werden und unter welchen Bedingungen?

Maximale Besucherzahl ist 100, sofern es die Räumlichkeiten unter Berücksichtigung der Abstandsregeln zulassen. Sollten die Hygieneabstände nicht eingehalten werden können, maximal die Personenzahl, die im Hygienekonzept der jeweiligen Örtlichkeit hinterlegt ist. Ein Hygienekonzept sowie eine Teilnehmerdokumentation sind erforderlich.

Wo besteht überall eine Maskenpflicht?

Grundsätzlich bei Veranstaltungen aller Art ausgenommen davon sind Veranstaltungen, bei denen feste Sitzplätze zugewiesen sind, der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann und solange sich die Person an ihrem Sitzplatz befindet. Außerdem in den weiterführenden Schulen und beruflichen Schulen, auch im Unterricht. Im Übrigen überall dort, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen, zum Beispiel auf (Wochen-) Märkten, in Fußgängerzonen, in Wartebereichen.

Können an einem Fußballspiel oder einer anderen Sportveranstaltung Zuschauer teilnehmen?

Die maximale Besucherzahl ist 100 (sowohl in geschlossenen Räumen wie im Freien). Sollten die Hygieneabstände nicht eingehalten werden können, besteht Maskenpflicht. Ein Hygienekonzept sowie eine Teilnehmerdokumentation sind erforderlich.

Wie muss die Abstandsregel bei einer Veranstaltung eingehalten werden?

Hier gilt 1,5 Meter Abstand und die Regelungen im Hygienekonzept.

Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch für Außenverkaufsstände?

Ja, die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt auch für die Personen in der Warteschlange und im unmittelbaren Einwirkungsbereich.

Wie sind die Öffnungszeiten der Gastronomie (Bars, Biergärten, etc.)?

Sperrzeit ist um 23 Uhr und gilt für alle Gaststätten und Bars, ob mit oder ohne Alkoholausschank sowohl für die Innen- und Außenbewirtung. Ab 23 Uhr darf auch kein Außer-Haus-Verkauf von Alkohol mehr stattfinden. Ein Abholservice und Lieferservice von Speisen und alkoholfreien Getränken ist auch nach 23 Uhr erlaubt.

Mit wie vielen Leuten darf ich in einer Gaststätte zusammenkommen?

Mit maximal 10 Personen am Tisch sitzen. Im Übrigen gilt das Hygienekonzept der Gaststätte, das die maximale Anzahl von Tischen, Gästen und Abständen regelt.

Was ist unter einem Außenabgabeverbot von Alkohol zu verstehen?

Darunter versteht man den Außer-Haus-Verkauf von Alkohol (Gaststätten und Bars).

Wann liegt ein „wichtiger Grund“ für eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von Ziffer 4 der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen vor?

Ein wichtiger Grund kann, wenn überhaupt, nur in sehr wenigen atypischen Einzelfällen vorliegen. Es reicht etwa nicht aus, wenn eine private Feier abgesagt werden muss und dadurch hohe Kosten entstehen oder die Gäste bereits angereist sind.

Welche Personenanzahl gilt beim Sporttraining?

Es gilt wie bisher die Corona-Sport-Verordnung. Am Training dürfen danach max. 20 Personen teilnehmen, bei Einhaltung der entsprechenden Abstände, des Hygienekonzepts und der Durchlüftung.

Dürfen Musikproben und Chorproben weiterhin stattfinden?

Ja, die Höchstteilnehmerzahl richtet sich nach den jeweiligen Hygienekonzepten der Örtlichkeit.

Wie lange gilt die Verfügung?

Sie gilt zunächst bis 16. November 2020. Wenn die Fallzahlen im Kreis Tübingen nicht wieder unter 50 pro 100.000 fallen, muss die Verfügung verlängert und gegebenenfalls noch einmal verschärft werden.

Fragen ans Gesundheitsamt

Über die hier gegebenen Antworten hinausgehende Fragen zu Covid-19 an das Gesundheitsamt können per E-Mail an Covid-Fragen@kreis-tuebingen.de oder telefonisch zwischen 8.30 und 16 Uhr unter der Nummer 07071 / 2073600 gestellt werden (Ansage bis zum Ende anhören).

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Erstellt:
16.10.2020, 19:19 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 40sec
zuletzt aktualisiert: 16.10.2020, 19:19 Uhr

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