Tübingen

Landrat Walter verteidigt die harten Maßnahmen für Hotspots

In seiner Funktion als Präsident des Landkreistags hat Tübingens Landrat Joachim Walter die am Freitag beschlossenen Maßnahmen verteidigt.

05.12.2020

Von ST

Tübingens Landrat Joachim Walter. Archivbild: Ulmer

Tübingens Landrat Joachim Walter. Archivbild: Ulmer

Wegen ausufernder Infektionszahlen gelten in Corona-Hotspots bald schärfere Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Das Land schickte am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Kommunen, der harte Maßnahmen anordnet für alle besonders von der Pandemie betroffenen Kreise. Die Maßnahmen gibt es hier im Überblick.

Der Landkreistag trage diese Maßnahmen mit und unterstütze sie, wird Präsident Joachim Walter in einer Pressemitteilung zitiert. Er ist zugleich Landrat des Kreises Tübingen. „Die im Hotspot-Erlass vorgesehenen Instrumente sind geeignet, das Infektionsgeschehen einzudämmen“, sagt er. „Wichtig bei alldem ist, dass der Erlass eine Öffnungsklausel enthält, um im Einvernehmen mit dem Sozialministerium auf die Vor-Ort-Situation reagieren zu können.“

Eine sorgsame Analyse des örtlichen Infektionsgeschehens sei wichtig, wie die betroffenen Kreise Tuttlingen und Schwarzwald-Baar zeigen, so Walter. „Die Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern sind und bleiben der Garant einer effektiven Pandemiebekämpfung.“ Der Kreis Tübingen (96,1) ist aktuell deutlich unter der 200er-Marke, im Kreis Reutlingen (165,1) gibt es aber durchaus Sorgen, dass die Marke noch überschritten werden könnte.