Urteil im Prozess wegen sexueller Angriffe in Tübingen

Landgericht verurteilt 22-Jährigen zu 6 Jahren und 6 Monaten Haft

Am Mittwochmorgen sprach die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts das Urteil gegen einen 22-Jährigen: Der Asylbewerber aus Gambia muss wegen Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis - ohne Option auf Sicherungsverwahrung.

18.04.2018

Von Jonas Bleeser

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann eine ganze Serie von Verbrechen gegen Frauen in Tübingen vorgeworfen, die 2015 begonnen hatte. Die Gewalttaten in der Innenstadt hatten große Verunsicherung ausgelöst: Eine der Frauen war an der Wilhelmstraße vergewaltigt worden, eine andere im Alten Botanischen Garten überfallen worden.

Insgesamt warf die Anklage dem Mann zwei vollendete und drei versuchte Vergewaltigungen vor:

Am 1. Mai 2015 sollte er gegen 4.30 Uhr eine erkennbar angetrunkene Frau am Lustnauer Tor angesprochen und nach Hause begleitet haben. Dort habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Da die Frau sich jedoch heftig gewehrt und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, sei er aus der Wohnung geflohen.

Am 24. Mai soll er dann ebenfalls gegen 4.30 Uhr eine Frau am Taxistand in der Wilhelmstraße angesprochen haben. Anschließend habe er sie am Schiebeparkplatz in ein Gebüsch gezerrt. Als sie sich wehrte, soll er sie fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend vergewaltigt haben. Diese Tat hatte der Angeklagte vor Gericht gestanden.

Am 12. Oktober 2015 soll er eine Frau im Alten Botanischen Garten beim Spielplatz in ein Gebüsch gezerrt haben, um sie dort zu vergewaltigen. Auch sie soll der Mann gewürgt haben. Als Passanten aufmerksam wurden, habe er die Flucht ergriffen.

Am 24. Februar 2017 soll er dann eine erkennbar geistig behinderte Frau in sein Zimmer in einer Tübinger Asylunterkunft eingeladen haben. Dabei habe er behauptet, ein gemeinsamer Bekannter komme zum Essen. Stattdessen soll er sie dort vergewaltigt haben. Eine gesicherte DNA-Probe des Mannes passte zu den anderen Fällen.

Dazu kam während des laufenden Verfahrens noch eine weitere Anklage hinzu: Eine Prozessbesucherin glaubte, in dem Angeklagten den Mann wiederzuerkennen, der im Club „Blauer Turm“ versuchte, sie in einem Flur zu vergewaltigen.

Der Kammer aber reichten die vorgelegten Indizien und Zeugenaussagen nicht in allen Fällen aus. Den Richtern blieben Zweifel, ob der Mann tatsächlich für alle Angriffe verantwortlich war. Deshalb sprachen sie ihn nur in einem Fall der Vergewaltigung (24. Mai 2015) sowie einer versuchten Vergewaltigung (12. Oktober 2015), jeweils mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.