Umwelt

„Landesweit größter Klimakiller“

Wegen hoher Abgasemissionen des Zementwerks verklagen Umweltschützer das Land, bislang erfolglos.

03.02.2021

Von RAIMUND WEIBLE

Stößt viele Abgase aus: Das Zementwerk in Dotternhausen. Foto: Paul Bossenmaier/Holcim

Stößt viele Abgase aus: Das Zementwerk in Dotternhausen. Foto: Paul Bossenmaier/Holcim

Dotternhausen. Noch heftiger als um die Vergrößerung des Steinbruchs wogt der Streit um die Auswirkungen des Zementwerks auf die Umwelt. Holcim schürt den Ofen für seine Zementklinkerproduktion zum großen Teil mit sogenannten Sekundärbrennstoffen – also Müll. Statt wie früher Kohle schlucken die Öfen Kunststoffe, Klärschlamm, Dachpappe, Altreifen und Öle. Das Regierungspräsidium hat 2017 Holcim den Einsatz von 100 Prozent „Ersatzbrennstoffen“ genehmigt, derzeit liegt der Anteil laut Holcim bei 85 Prozent. Für das Werk gelten Ausnahmen von den strengen Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung.

Die Emissionen wirken sich auf die Luftqualität am Albrand aus. 2019 pustete allein das Zementwerk nach Angaben des LNV, die von Holcim bestätigt wurden, 1378 Tonnen Kohlenmonoxid, fast 500 000 Tonnen Kohlendioxid, 265 000 Kilogramm Stickoxid und 707 Kilogramm Schwefeldioxid in die Atmosphäre. Norbert Majer, Chef des Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), zählt Holcim zu den „landesweit größten Luftverschmutzern und Klimakillern“.

Die Umweltschützer fordern Holcim deswegen auf, bei der Abgasfilterung auf ein ihrer Ansicht nach wirkungsvolleres Verfahren zu ersetzen. Die Firma hält das nicht für sinnvoll. Die andere Technologie würde zu einer erheblichen Mehrbelastung von über 7500 Tonnen Schadstoffen pro Jahr führen. Im Übrigen pochen die Holcim-Verantwortlichen auf die systemrelevante Bedeutung der Zementproduktion. Der Beton für den Albvorlandtunnel der neuen Bahnstrecke Ulm-Stuttgart oder die Filstalbrücke stammt beispielsweise aus der Produktion in Dotternhausen.

Die NUZ-Aktivisten lehnen die Privilegien der Zementindustrie ab. Sie wollen geklärt haben, warum die Aufsichtsbehörde noch nie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verlangt habe und prozessieren gegen das Land. Nach einer Niederlage in der ersten Instanz hoffen Sie, dass der Verwaltungsgerichtshof das Urteil aufhebt und der Klage stattgibt. Raimund Weible

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Erstellt:
03.02.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 03.02.2021, 06:00 Uhr

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