Stuttgart

Landesregierung genehmigt Tübinger Modellprojekt

Wie Regierungssprecher Rudi Hoogvliet dem TAGBLATT am Montagnachmittag bestätigte, habe man das Tübinger Modellprojekt genehmigt.

15.03.2021

Von itz

Mit dem Tübinger Tageszertifikat wird ein negativer Test nachgewiesen. Bild: Ulmer

Mit dem Tübinger Tageszertifikat wird ein negativer Test nachgewiesen. Bild: Ulmer

Am Freitag hatten Oberbürgermeister Boris Palmer und die Pandemie-Beauftragte Lisa Federle das Projekt vorgestellt. „Das Umlaufverfahren ist abgeschlossen“, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet dem TAGBLATT am Montagnachmittag. „Das Pilotprojekt ist genehmigt und kann morgen starten.“ Das Land gibt dem Projekt den Namen „Öffnen mit Sicherheit“. Folglich dürfen die Außengastronomie und die Kultureinrichtungen in Tübingen am Dienstag öffnen.

Das Projekt soll, unabhängig vom Verlauf der Inzidenzzahlen, mindestens drei Wochen andauern. Wie berichtet, erhoffen sich die Beteiligten durch das Projekt vor allem auch Erfahrungen für andere Kommunen. Geht es nach OB Palmer, werden pro Tag 25.000 Menschen in Tübingen getestet, weshalb wiederum die Positivraten wichtige Erkenntnisse über Pandemie-Verlauf bringen könnten. Das Land wolle, auch und gerade in Zeiten erhöhter Inzidenzen, in einem Modellprojekt Erfahrungen sammeln, ob durch den intensiven Einsatz von Schnelltests auch zusätzliche Öffnungsschritte umsetzbar sind, ohne dass dadurch einen negativen Effekt auf das Infektionsgeschehen entsteht, heißt es aus Stuttgart.

„Das sind genau die innovativen Ideen, die wir in der Pandemie dringend brauchen. Wir erhoffen uns von dem Projekt, dass wir damit einen Weg finden, den Menschen etwas mehr Normalität zu ermöglichen“, wird Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einer Pressemitteilung zitiert. „Den Branchen, die besonders vom Lockdown betroffen sind, eröffnen wir damit hoffentlich neue Perspektiven – all das ohne Abstriche bei der Sicherheit eingehen zu müssen. Es ist wertvoll, mit diesem Projekt einen neuen, innovativen Weg einzuschlagen und seine praktische Umsetzbarkeit zu prüfen.“ Es sei klar, so Kretschmann, dass wir angesichts einer sich aufbauenden dritten Welle, die maßgeblich durch die ansteckenderen Mutanten hervorgerufen werden könnte, noch einige Zeit große Vorsicht walten lassenmüssen. „Zugleich würde ein einfaches „weiter so“ die große Disziplin der Menschen immer weiter strapazieren. Und einzelne Branchen zunehmend in Existenzkrisen bringen.“

„Testen ist eines der Instrumente, die aus dieser Krise führen, die den Menschen wieder mehr von ihrem alten Leben zurückgeben können. Diese Pandemie hat den Bürgerinnen und Bürgern schon unendlich viel abverlangt“, ergänzt Innenminister Thomas Strobl. „Sie brauchen Hoffnung, sie brauchen Perspektive. Dieses Modellprojekt gibt Hoffnung und kann Perspektiven eröffnen. Wir wollen damit dazu beitragen, die richtige Balance zu finden: mehr normales Leben, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen. Denn klar ist, die Gefahr durch Corona ist nach wie vor riesengroß. Wir passen freilich auf, die bisherigen Erfolge nicht zu verspielen.“

Im gekennzeichneten Bereich gilt die Testpflicht. An den roten Markierungen wird getestet. Bild: Stadt Tübingen

Im gekennzeichneten Bereich gilt die Testpflicht. An den roten Markierungen wird getestet. Bild: Stadt Tübingen

Fragen und Antworten zum Tagesticket

Was heißen die neuen Regeln für Gaststätten?

Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen im ganzen Tübinger Stadtgebiet Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Es dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen dürfen die Gäste die Innenräume der Gaststätte betreten. Personal und Gäste müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske odereine FFP2-Maske tragen.

Was heißen die neuen Regeln für Kunst- und Kultureinrichtungen?

Im ganzen Tübinger Stadtgebiet dürfen Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Musikschulen, Archive und Bibliotheken für den Publikumsverkehr öffnen und Veranstaltungen anbieten. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vorOrt unter Aufsicht einen Schnelltest machen. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. In geschlossenen Räumen müssen Personal und Gäste eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.

Wo gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht gilt in allen Gaststätten und Kultureinrichtungen im gesamten Stadtgebiet, die jetzt zusätzlich öffnen dürfen. Im Einzelhandel gilt die Testpflicht nur in der Innenstadt (Zinser-Dreieck und Altstadt), nicht aber in Geschäften, die auch im Lockdown geöffnet bleiben dürfen (zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogeriemärkte oder Buchhandlungen). Im gesamten Stadtgebiet, auch in den Stadtteilen, gilt die Testpflicht für Friseure und körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios. Alle Betriebe, in denen die Testpflicht gilt, müssen am Eingang gut sichtbar darauf hinweisen. Die Stadtverwaltung stellt den Betrieben entsprechende Plakate zur Verfügung.

Was ist das Tübinger Tagesticket?

Das Tübinger Tagesticket bescheinigt, dass die Besitzerin oder der Besitzer dieses Nachweises am selben Tag einen Corona-Schnelltest durchgeführt hat und dass das Ergebnis negativ war. Das heißt, dass die Person am Tag des Tests mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ansteckend ist. Allerdings kann das schon am nächsten Tag anders sein, und der Test entdeckt nicht alle Infektionen. Daher gilt weiterhin: vorsichtig bleiben, Abstand halten, Maske tragen.

Wie und wo wird getestet?

In der Innenstadt stehen ab Dienstag sechs Teststationen bereit, die von 9.30 bis 19 Uhr geöffnet sind: auf dem Marktplatz, am Haagtor, in der Kulturhalle, in der Karlstraße (Zinser), auf der Neckarbrücke (Bürger- und Verkehrsverein) und in der Poststraße in der Nähe des Bahnhofs. Die dort eingesetzten nasalen Schnelltests sind schmerzfrei und kostenlos. Wer negativ getestet ist, erhält als Bestätigung ein Tübinger Tagesticket.

Gelten andere tagesaktuelle Schnelltests auch?

Tübinger Schulen und Kindertageseinrichtungen dürfen das Tagesticket ausstellen, wenn der Schnelltest unter Aufsicht in der Einrichtung durchgeführt wird. Wer über einen personalisierten tagesaktuellen Schnelltest-Nachweis verfügt, der von einem Arbeitgeber, einer Schule außerhalb Tübingens oder einer Ärztin/einem Arzt ausgestellt wurde, kann diesen an einer Teststation in ein Tübinger Tagesticket umwandeln, ohne sich erneut testen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass aus dem Nachweis hervorgeht, dass der Test unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft erfolgt ist. Betriebe, die einer Testpflicht unterliegen, können für die Nutzung ihrer eigenen Angebote auch einen Schnelltest vor Ort anbieten, der von der Stadt finanziert wird. Das gilt ins besondere für Friseursalons.

Wie wird kontrolliert?

Die Betriebe und Einrichtungen, in denen die Testpflicht gilt, müssen sich das Tübinger Tagesticket vor dem Verkauf vorlegen lassen. Der städtische Vollzugsdienst kann überprüfen, ob das Tagesticket auf den Namen der Person ausgestellt wurde, die es mit sich führt.

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Erstellt:
15.03.2021, 17:37 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 05sec
zuletzt aktualisiert: 15.03.2021, 17:37 Uhr

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