Stuttgart

Land will Niederlassungsverbot für Gruppen in Öffentlichkeit

Das Coronavirus geht um und immer mehr Menschen sterben. Baden-Württemberg greift deshalb nun zu noch härteren Maßnahmen.

20.03.2020

Von dpa/lsw

Stuttgart. Auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg werden wegen des grassierenden Coronavirus Menschenansammlungen verboten. Die Landesregierung bereitet ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen vor, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Bei der betroffenen Gruppengröße handle es sich um eine einstellige Zahl, das Justizministerium müsse das juristisch prüfen. Das diene dazu, die tatsächlichen Sozialkontakte unterhalb einer Ausgangssperre so weit wie möglich und geboten zu verringern, hieß es aus den Kreisen.

Zugleich aber lasse Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Voraussetzungen und Regelung einer Ausgangssperre schon vorgreifend prüfen, damit diese schnellstmöglich umgesetzt werden könnte - sollten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Sonntag zum Schluss kommen, dass eine solche unabwendbar ist. Man setze jedoch alles daran, eine Ausgangssperre zu vermeiden, hieß es den Informationen zufolge.

Eine weitere geplante Verschärfung der bestehenden Rechtsverordnung: Der Vor-Ort-Verzehr in Gasthäusern soll untersagt werden. Der Thekenverkauf zur Mitnahme sowie Lieferservice blieben erlaubt. Die Maßnahme werde am Freitag vom Ministerpräsidenten mit anderen Ministerpräsidenten abgestimmt.