Tricksereien der Hersteller

Beschwerdestelle: Kummer über Mogelpackung

Verbraucher, die sich über Tricksereien von Herstellern ärgern, können sich an das Portal „Lebensmittelklarheit.de“ wenden.

16.09.2021

Von Caroline Strang

Nach einer Verbraucherbeschwerde deutlicher zu erkennen: Es steckt kein reines Olivenöl, sondern eine Ölmischung aus Oliven- und Sonnenblumenöl in der Flasche. Foto: Lebensmittelklarheit.de

Nach einer Verbraucherbeschwerde deutlicher zu erkennen: Es steckt kein reines Olivenöl, sondern eine Ölmischung aus Oliven- und Sonnenblumenöl in der Flasche. Foto: Lebensmittelklarheit.de

Berlin. Stein des Anstoßes waren weiße Kokoskugeln. „Erlebe den Sommer mit allen Sinnen“ ist der Werbespruch der Raffaello-Pralinen von Ferrero. Wie oft sich dieser Effekt im Mund erleben lässt, war den Käufern allerdings lange nicht klar. Lediglich die Grammzahl war auf einer neuen, größeren Packung aufgedruckt. Und wer weiß schon, wieviel so eine Kokoskugel wiegt? Ein Fall für das Portal „Lebensmittelklarheit.de“, das vor zehn Jahren aus der Taufe gehoben worden ist.

Ein Verbraucher aus Neu-Isenburg hatte sich an das Portal gewandt. Dort gab man ihm recht, das Unternehmen allerdings stellte sich quer. Es ging vor Gericht, mehrere Instanzen später stand fest, was alle Kunden jetzt sehen können: Auf der Packung steht, dass mindestens 22 Raffaello enthalten sind. Wer sich über Verpackungsmogeleien beschweren will, kann dies über die Homepage des Portals tun. Das funktioniere über das Feld „Produkte melden“, erläutert Stephanie Wetzel, zuständige Projektkoordinatorin des Verbraucherzentrale Bundesverband. Dort kann man eingeben, über welches Produkt man sich geärgert hat und ein Foto hochladen.

„Dann setzt sich die Maschinerie in Gang: Die Meldung wird zuerst geprüft“, erklärt Wetzel. Wichtig sei vor allem, ob das Portal-Team überhaupt zuständig ist. „Wir kümmern uns ausschließlich um die Kennzeichnung. Wir untersuchen zum Beispiel nicht, ob Schadstoffe im Produkt oder der Verpackung enthalten sind, sondern schauen, ob das Etikett richtig ist.“ Die übergeordnete Regel lautet: „Wenn es sich um einen Zweifelsfall handelt, ist es ein Fall für uns.“

„Die diskussionswürdigen Fälle, wenn das Etikett aus unserer fachlichen Sicht rechtlich nicht eindeutig in Ordnung, aber auch nicht eindeutig sofort verboten ist, die stellen wir online unter der Rubrik ,Getäuscht?'“, sagt Wetzel. Dazu ist, wenn vorhanden, eine Stellungnahme des Anbieters zu lesen, die Verbraucherbeschwerde und eine Einschätzung der Redaktion, wo sie das Täuschungspotenzial in dem Etikett sieht.

Wetzel betont: „Das Portal selbst ist nur ein Diskussionsportal. Bei schweren Fällen leiten wir die Fälle an die Rechtsabteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands oder in einer Verbraucherzentrale zur Prüfung weiter. Sie können den Anbieter eines Produkts wegen eines zweifelhaften Etiketts abmahnen oder auf Unterlassung verklagen.“ Das einzige wirkliche Druckmittel des Portals sei die Öffentlichkeit: „Wenn Unternehmen ständig bei uns auftauchen, ist das natürlich fürs Image nicht gut.

Manche Produkte regen immer wieder auf, wie die Expertin erzählt. In Corona-Zeiten habe es mehr Beschwerden über Schutz- oder überzogene Gesundheitsversprechen gegen den Virus gegeben. Insgesamt beklagen sich die meisten Verbraucher darüber, dass begehrte Zutaten groß auf Packungen abgebildet werden, aber nur in Kleinstmengen enthalten sind. „Da sind dann zum Beispiel viele Nüsse auf der Verpackung abgedruckt, das Produkt enthält aber nur ein Prozent Nussmark“, sagt Wetzel. Für Ärger sorgen auch regelmäßig unklare Werbung mit regionaler Herkunft und Produktbezeichnungen, die einen falschen Eindruck von der Zusammensetzung vermitteln.

Die Hersteller werden angeschrieben, sobald die Beschwerde eingeht. „Ein Drittel der Anbieter sagt direkt danach, dass sie das ändern wollen“, erklärt die Verbraucherschützerin. „Wir gehen davon aus, dass weit mehr Etiketten nach zwei Jahren nicht mehr genau so auf dem Markt sind.“

Doch was halten diejenigen von dem Portal, die Gegenstand und Adressat der Beschwerden sind, die Lebensmittelhersteller? „Im Großen und Ganzen hat sich das Portal in den zehn Jahren – auch durch gemeinsame Diskussionen – in eine deutlich bessere Richtung entwickelt“, sagt Marcus Girnau, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbandes. Gerade anfangs seien zum Beispiel Fragen, die alle Artikel einer Produktgruppe betreffen, an einer Marke abgehandelt worden. „Ein Verbraucher kritisierte, das alkoholfreies Bier bis zu 0,5 Promille Alkohol enthalten darf“, nennt Girnau ein Beispiel. Lebensmittelrechtlich sei das in Ordnung. Die Beschwerde sei allerdings mit der Darstellung einer Marke aufgezogen worden. „So entstand der Eindruck, das sei ein Problem einer Marke und nicht das einer ganzen Kategorie.“ Das habe man korrigiert.

Als Grundproblem sieht Girnau, dass viel subjektive Verbraucherwahrnehmung dargestellt werde und so ein Portal deshalb auch leicht einen „Prangercharakter“ entfalten könne. „Viele Produkte, die kritisiert werden, sind aber rechtskonform, sie halten die lebensmittelrechtlichen Vorschriften ein.“ Aber der Verbraucher wünschte sich eben etwas anderes. „Wenn, dann müsste man das Recht ändern oder eine politische Diskussion darüber führen“, sagt er.

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Erstellt:
16.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 09sec
zuletzt aktualisiert: 16.09.2021, 06:00 Uhr

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