Betäubungsmittel

Kritik an den Plänen für eine Cannabis-Freigabe

Ist der Konsum von Cannabis bald nicht mehr strafbar? Manche halten solch einen Schritt für falsch.

14.10.2021

Von Michael Gabel

Symbolbild: Bogdanski - Fotolia.com

Symbolbild: Bogdanski - Fotolia.com

Berlin. Politiker von SPD, Grünen und FDP scheinen bei ihren Sondierungen für eine Regierungskoalition Pläne für die Freigabe von Cannabis zu verfolgen. Andere warnen davor. Der Unions-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß wies am Mittwoch auf die Gefahr von Hirnschäden durch übermäßigen Drogenkonsum hin: „Die Folgekosten einer solchen verfehlten Drogenpolitik für das Gesundheitswesen und die Gesamtgesellschaft wären immens.“ Antworten auf wichtige Fragen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Ampel die Cannabis-Freigabe beschließt? Sehr wahrscheinlich. FDP und Grüne sind dafür. Nun ist auch der SPD Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, der bisher strikt gegen eine Freigabe war, umgeschwenkt. Allerdings mit einer Einschränkung: Er sei nicht für die völlige Freigabe des Handels, sondern für eine „kontrollierte Abgabe an Erwachsene“. Als Grund für seinen Sinneswandel nannte er „das neue Phänomen“, dass Cannabis „immer öfter neuartiges Heroin beigemischt“ werde. „Damit werden Konsumenten schnell in eine Heroin-Abhängigkeit getrieben.“ Einen Beleg für seine Behauptung lieferte Lauterbach nicht.

Wer kritisiert solche Pläne? Zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie. Wer in jungen Jahren diese Drogen nehme, habe „fast doppelt so häufig Symptome einer Psychose wie solche, die darauf verzichten“, heißt es dort. Dies sei durch Studien belegt. Der Einfluss reiche bis ins Erwachsenenalter. Werde Cannabis über einen längeren Zeitraum eingenommen, steige das Risiko, als Erwachsener schizophren zu werden. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte, man halte bei Cannabis an der Strafbarkeit fest.

Wie ist die Rechtslage? Entgegen einer verbreiteten Annahme ist in Deutschland auch der Besitz kleinster Mengen illegaler Drogen strafbar. Die Staatsanwaltschaft kann aber die Ermittlungen einstellen, wenn es sich um eine geringe Menge handelt. Bei der Frage, was eine geringe Menge ist, sind die Bundesländer uneins. Am großzügigsten ist Berlin. Dort können Verfahren noch bei einem Besitz von 15 Gramm Haschisch oder Marihuana eingestellt werden. In vielen anderen Bundesländern sind sechs Gramm die Obergrenze.

Alkohol ist ebenfalls schädlich. Sollten Schnaps und Marihuana künftig gleich behandelt werden? So argumentieren zum Beispiel die Jungen Liberalen. Das Verbot von Cannabis habe im Vergleich zu Alkohol rein historische und kulturelle Gründe. Deshalb solle sich „der Staat um wichtigere Dinge als um die Verfolgung harmloser Kiffer kümmern“, sagte der Bundesvorsitzende des FDP-Jugendverbandes, Jens Teutrine, dieser Zeitung. Der richtige Weg sei der Verkauf von Cannabis an Volljährige in lizenzierten Fachgeschäften.