Rottenburg/Tübingen

Kreuzerfeld: Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen Pfleger

Anfang des Jahres wurde im Rottenburger Kreuzerfeld eine Frau erwürgt. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen im Haus des Opfers lebenden Pfleger wegen Mordes angeklagt. Der Prozess beginnt am 2. Juli.

15.06.2021

Von job

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justitia über dem Eingang zum Tübinger Gerichtsgebäude in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Abbild der Göttin der Gerechtigkeit Justitia über dem Eingang zum Tübinger Gerichtsgebäude in der Doblerstraße. Ihre Augen sind verbunden, weil vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Symbolbild: Erich Sommer

Am 8. Januar fand die Polizei nach einem Hinweis eine 66-Jährige tot in ihrer Wohnung im Rottenburger Kreuzerfeld. Schnell war klar, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelte. Die Polizei nahm mit mehr als 30 Beamten die Ermittlungen auf – und konnte schnell einen Erfolg vermelden: Noch am selben Tag verhaftete sie einen damals 43-jährigen Verdächtigen. Der aus Tschechien stammende Pfleger hatte in dem Mehrfamilienhaus in der Wohnung unter dem Opfer eine Frau gepflegt und dort auch gewohnt. Seit seiner widerstandslosen Festnahme sitzt er in Untersuchungshaft.

Rottenburg. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Tübingen nun beim Schwurgericht Anklage wegen Mordes und Raubes gegen ihn erhoben. Sie geht davon aus, dass der Mann, der seit Anfang November 2020 in dem Haus in Rottenburg lebte und arbeitete, zunächst einen freundschaftlichen Kontakt mit der alleinlebenden Frau aufgebaut hatte. Wie die Polizei bereits kurz nach der Tat mitgeteilt hatte, habe er sie allerdings mehrfach nach Geld gefragt und sie deshalb auch bedrängt.

Am Abend des 7. Januar soll er dann in ihre Wohnung gegangen sein, um sie zu berauben. Dabei habe er auf die Frau eingeschlagen und sie gewürgt, wodurch sie Schmerzen am Hals und Verletzungen im Gesicht erlitt. Der Mann soll ihr Bargeld, ein Mobiltelefon, eine EC-Karte und weitere Wertgegenstände weggenommen haben. Als er anschließend die Wohnung verließ, soll er ihr mit dem Tod gedroht haben, falls sie die Polizei benachrichtige.

Vermutlich in den frühen Morgenstunden des 8. Januar beschloss der Mann nach Einschätzung der Ermittler dann jedoch, die Frau umzubringen: So habe er seinen Raub vertuschen und eine Anzeige verhindern wollen. Deshalb sei der 43-Jährige erneut in die Wohnung der Frau gegangen und habe sie in ihrem Bett erwürgt. Da es keine Spuren eines gewaltsamen Einbruchs an der Wohnungstüre gab, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er bei dem Überfall am Abend auch die Wohnungsschlüssel der 66-Jährigen mitgenommen hatte.

Das Landgericht Tübingen hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der erste Verhandlungstag ist auf Freitag, 2. Juli, angesetzt. In der Beweisaufnahme müssen die Richter des Schwurgerichts dann ergründen, ob der Mann tatsächlich der Täter ist und ob das von der Anklage angenommene Mordmotiv zutrifft. Der Angeschuldigte selbst nimmt bislang sein Zeugnisverweigerungsrecht wahr und schweigt zu den Vorwürfen.

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Erstellt:
15.06.2021, 11:41 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 12sec
zuletzt aktualisiert: 15.06.2021, 11:41 Uhr

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