Ukraine

Derendinger Kreissporthalle wird Ankunftszentrum für Geflüchtete

Ab Mittwoch, 9. März, wird die Kreissporthalle in Derendingen zu einem Ankunftszentrum. Unklar ist noch, wie es für die Schulen und Vereine weitergeht, die die Halle momentan nutzen.

09.03.2022

Von isi

Schon 2015 diente die Derendinger Kreissporthalle als Unterkunft für Flüchtlinge. Archivbild: Klaus Franke

Schon 2015 diente die Derendinger Kreissporthalle als Unterkunft für Flüchtlinge. Archivbild: Klaus Franke

Der Tübinger Landrat, Joachim Walter und das Landratsamt haben angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen aus der Ukraine entschieden, die Kreissporthalle ab Mittwoch, 9. März, zur Unterbringung der Geflüchteten umzufunktionieren. „Wir rechnen in Anbetracht der Entwicklungen damit, dass wir in Kürze nicht mehr nur Einzelpersonen, sondern sehr viele Menschen auf einmal unterbringen müssen“, erklärte Walter am Dienstag in einem Brief an alle Nutzergruppen der Halle. Die Kapazitäten der Erstaufnahmestellen des Landes würden in Kürze erschöpft sein; auch können die Menschen dort nur eine kurze Zeit bleiben. Zudem sei ein Großteil des angebotenen Wohnraums in Tübingen und Umgebung nicht sofort bzw. nur mit größerem Renovierungs- und Umbauaufwand verfügbar.

Lösungen für Schulen und Vereine werden gesucht

Um flexibler auf die Ereignisse reagieren zu können, werde die Kreissporthalle in der Waldhörnlestraße 13 in Derendingen, nun kurzfristig zu einer Art „Ankunftszentrum“ für bis zu 300 Menschen ertüchtigt. Das bedeutet, dass der Schul- und Vereinssport ab Mittwoch nicht mehr in der Kreissporthalle stattfinden kann. Walter erklärte: „Uns ist bewusst, dass die gerade durch Corona so gebeutelten Vereine nach langer Zeit froh sind, wieder gemeinsam Sport machen zu dürfen. Jedoch sehen wir im Moment keine andere Möglichkeit als die genannte.“ Möglichkeiten für eine kurzfristige, anderweitige Unterbringung der Vereine und der Sportgruppen werden derzeit vom Landratsamt und der Stadt Tübingen gesucht. Allerdings versprach Walter, dass die „Kreissporthalle keinen Tag länger als nötig beanspruchen werden“.