Neue Allgemeinverfügung

Kreis Tübingen: Hier ist Alkoholtrinken ab Dienstag verboten

Ein Bierchen am Österberg? Das könnte teuer werden. Alkoholkonsum ist im Kreis Tübingen ab Dienstag vielerorts verboten.

03.05.2021

Von job

In den lila umrandeten Gebieten darf bis Mitte Mai kein Alkohol getrunken werden. Quelle: Landratsamt Tübingen

In den lila umrandeten Gebieten darf bis Mitte Mai kein Alkohol getrunken werden. Quelle: Landratsamt Tübingen

Von Dienstag an gilt im Kreis Tübingen an vielen Orten ein Alkoholkonsumverbot – rund um die Uhr. Verhängt hat es Landrat Joachim Walter auf Wunsch der Städte Tübingen und Rottenburg sowie weiterer Kreisgemeinden. Es tritt am 16. Mai außer Kraft – und falls die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 fällt. Als Grundlage dient die Corona-Verordnung, die den Behörden eine lokale Verschärfung der Maßnahmen erlaubt. Und die Infektionszahlen im Kreis sind über dem Landesschnitt.

Das Landratsamt begründet das Verbot so: Im Mai wird es üblicherweise wärmer, es zieht die Menschen ins Freie. Da die Gaststätten geschlossen sind, treffen sich die Leute auf öffentlichen Plätzen, um gemeinsam zu trinken. Unter Alkoholeinfluss vergesse man die AHA-Regeln jedoch leicht, so dass das Infektionsrisiko steigt – und aktuell entfallen nahezu 20 Prozent der Neuinfektionen im Kreis auf die 20-29-Jährigen.

Die Polizei teilte auf TAGBLATT-Anfrage mit, sie werde die Einhaltung des Verbots im Rahmen ihrer Streifentätigkeit und bei Hinweisen aus der Bevölkerung kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht die Beschlagnahme der Getränke und eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Verordnung. Außerdem könne es Platzverweise geben.

Wo Alkohol verboten ist

In Tübingen gilt das Alkoholkonsumverbot an folgenden Plätzen:

Österberg inklusive Österbergturm, linker Österberg

Bereich ab Kreuzung Kelternstraße/Belthlestraße (Kelternstraße 23) bis Lustnauer Tor, Bereich Wilhelmstraße 3 und 3/1 und Lustnauer Tor über Mühlstraße inklusive Gartenstraße 4 und Eberhardsbrücke einschließlich Neckarinsel mit Platanenallee

Wöhrdstraße, Friedrichstraße 1 – 13, Poststraße 1 – 3, Europaplatz bis einschließlich Nr. 17 (Reisezentrum Bahnhof), Europastraße von Busbahnhof bis Karlstraße, Uhlandstraße Nr. 11 bis Karlstraße, Neckargasse, Clinicumgasse, Bursagasse, Wienergässle, Haaggasse, Vor dem Haagtor und Belthlestraße bis Kreuzung Kelternstraße sowie der gesamte davon umschlossene Bereich

Sternplatz, Eugenstraße von Sternplatz bis Kreuzung Achalmstraße sowie Eberhardstraße bis Kreuzung Katharinenstraße inklusive Katharinenstraße 53. Der Anlagenpark und der Bota sind nicht betroffen.

In der Rottenburger Kernstadt gilt das Alkoholverbot laut einer Allgemeinverfügung des Kreises ab dem heutigen Dienstag und voraussichtlich bis zum 16. Mai rund um die Uhr für den Bahnhof, die Flächen rund um die Festhalle, den Eugen-Bolz-Platz, den Marktplatz sowie das Neckarufer an der Josef-Eberle-Brücke.

In Starzach muss man an den Grillstellen in Bierlingen und Wachendorf bis auf weiteres auf Alkohol zur Roten verzichten.

In Neustetten greift das Verbot für den Abenteuerspielplatz bei der Linde in Remmingsheim, für die Areale Wolfenhauser Straße, Im Hauser Feld, Schwarzwaldstraße, Vogelsangstraße inklusive Stäblehalle mit Parkplatz und Sportgelände, den Spielplatz am Bürgerhaus, den Rathausplatz und Parkplatz vor dem Backhaus, die Gemeindebücherei und das Gelände um die Grundschule inklusive Spielplatz. In Nellingsheim gilt es für das Bürgerhaus inklusive Parkplatz, den Kirchvorplatz, Spielplatz und Grillstelle Lehenäcker sowie das Schulgelände, Spielplatz und die Grillstelle in der Wolfenhausener Abtswaldstraße.

In der Gemeinde Hirrlingen sind die Areale um die Grundschule, die Eichenberghalle mit Parkplatz, das Schloss sowie das Jugend- und Vereinshaus samt Bürgerhaus betroffen.

In den sechs Teilorten der Gemeinde Ammerbuch sind von dem Alkoholverbot in Entringen der Spielplatz Kundensteigle, die Gemeinschaftsschule inklusive Parkplatz und allen Außenanlagen und der Bahnhof betroffen.

Auch in Pfäffingen ist das Alkoholtrinken am Bahnhof verboten, außerdem der Sportplatz, die überdachte Ammerbrücke, der Spielplatz an der Grundschule und die Grillstelle am Alten Sportplatz.

In Poltringen gilt die Verfügung für den Rathausplatz, das Schulgelände samt Parkplatz, den Jugendclub und den Sportplatz inklusive Sportheim und Parkplatz.

In Reusten ist Alkoholgenuss auf dem Schulgelände samt Parkplatz auf dem Wolfsberg tabu, außerdem der Sportplatz inklusive Kinderspielplatz.

In der Gemeinde Kusterdingen gilt das Verbot auf dem Parkplatzgelände, an den Aussichtspunkten Schönblick im Gewann Hülbenäcker und Reutäcker sowie Schieberhaus, auf dem Schulhof der August-Lämmle-Schule, auf dem Gelände des Firstwald-Gymnasiums mit Parkplatzgelände und dem Zugangsbereich der Härtensporthalle, auf dem Hundeübungsplatz mit Parkplatzbereich und Aufenthaltsbereich mit Sitzbank, auf dem Kinderspielplatz Jahnstraße, dem Festplatzgelände und dem Kinderspielplatz Ortsmitte, außerdem für den Aufenthaltsbereich in den Straßen In der Klinge, Lindenbrunnenstraße und Emil-Martin-Straße in der Ortsmitte.

In Kirchentellinsfurt sind das Sportzentrum Faulbaum mit Funpark und Parkplatz betroffen. Das Alkoholverbot gilt außerdem am Neckar-Seitenarm, auf dem Gelände des Schulzentrums und in den Straßen Schulstraße, Kirchfeldstraße, Kirchackerstraße, Billinger Allee inklusive Graf-Eberhard-Schule, Kirchfeldschule und Kindergarten Regenbogen. Auch bei der Albliege, auf dem Gelände der Richard Wolf-Halle, am Schützenhaus und beim Baggersee inklusive Parkplatz darf nicht gepichelt werden.

In Dettenhausen darf bei der Schönbuchschule, beim Rathaus, auf den Fronlachwiesen beim Deutschen Roten Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Jugendhaus kein Alkohol getrunken werden. Auf Alkohol verzichten muss man auch am Feldschützenhäuschen und beim so genannten Mondscheintreff.

Das Alkoholverbot gilt im Steinlachgebiet für folgende Plätze und Flächen:

Mössingen: Grillstelle Olgahöhe inklusive Wanderparkplatz Olgahöhe; Wanderparkplatz Alter Morgen; Areal Karl-Jaggy-Straße / Bahnhofstraße inklusive Jakobstraße 14, Bahnhofstraße 20-22, Löwensteinplatz 1, Richard-Burkhardt-Straße 11.

Gomaringen: Park am Schillerberg / Karlshöhe, Schillerstraße; Aussichtspunkt Horn; Grillplatz Buchbach.

Dußlingen: Schulgelände der Anne-Frank-Schule, Rathausplatz, Büchereigelände und Parkflächenbereiche inklusive Buswartehäuschen am Hindenburgplatz; Bürgerpark; Sportgelände Jahnstraße inklusive Fußballplatz, Tennisplätzen und Parkplätzen; Lehle-Spielplatz; Spielplatz Filsenbergstraße; Spielplatz Geigesried; Grillstelle Kirchholzhäusle; Grillstelle Ohnhalde.

Bodelshausen: Sportgelände Gerstlaich mit Kressbachhalle, Sportplätzen, Fest- und Verkehrsübungsplatz, Vereinsheime mit den dazugehörigen Parkplätzen, Reitplatz sowie KBF-Wohn- und Schulanlagen; Freizeitgelände Heiden; Steinäckerschule inklusive Turnhalle und Mensa; Areal Bahnhofstraße/ Rottenburger Straße/ Kreuzung Am Burghof; Areal Bahnhofstraße / Am Burghof / Bachgasse / Hutschenweihergässle; Gemeindespielplatz, Bahnhofstraße 10, Bachgasse 1, Hutschenweihergässle 9; Bahnhofsgelände.

Ofterdingen: Spielplatz Siebeneich.

Nehren: Freizeitanlage Schwanholz; Naturschutzgebiet Rappenhalde; Wulleplatz; Viehmarkt; Schulzentrum Höhnisch inklusive Schulgelände.

Die Verfügung gibt es auf www.kreis-tuebingen.de.

Die genau ausgewiesenen Bereiche hat das Landratsamt hier in Karten zusammengefasst.