Justiz

Krawallnacht: Mehrere Jahre Haft

Landgericht Stuttgart wertet Angriff auf Studenten als versuchten Totschlag. Die Polizei fahndet nach weiteren Tätern.

06.03.2021

Von DOMINIQUE LEIBBRAND

Randalierer am Plündern in der Nacht auf 21. Juni 2020 in Stuttgart. Foto: Julian Rettig/dpa

Randalierer am Plündern in der Nacht auf 21. Juni 2020 in Stuttgart. Foto: Julian Rettig/dpa

Stuttgart. „Muss das denn sein?“ Im Grunde eine harmlose Frage. Doch für einen 17-Jährigen und seinen 19-jährigen Begleiter ausreichend, um auszuticken. Die beiden gehören zu einem Mob von bis zu 500 meist männlichen Randalierern, die in der Nacht auf den 21. Juni 2020 in der Stuttgarter Innenstadt Geschäfte zerstören, plündern und Polizisten angreifen. Auch die beiden Heranwachsenden werfen Glasflaschen auf Beamte, demolieren ihre Wagen. Als sich dann ein 24-jähriger Student einschaltet und den beiden eben jene Frage stellt, brennen ihnen die Sicherungen durch. Sie schlagen ihn bewusstlos.

Heftiger Tritt gegen Kopf

Eine Tat, die zu den schwerwiegendsten der Krawallnacht gehört. Entsprechend fielen die Strafen aus, die das Landgericht Stuttgart am Freitag für die beiden jungen Männer, die zuletzt beide in Geislingen an der Steige gemeldet waren, verkündete. Der 17-Jährige wurde demnach unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Er soll dem schon am Boden liegenden Studenten einen heftigen Tritt gegen den Kopf verpasst und dessen Tod dabei in Kauf genommen haben. Sein 19-jähriger Begleiter erhielt unter anderem wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Der gesamte Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, vor allem den 17-Jährigen gelte es, da noch minderjährig, zu schützen, hieß es.

Der Prozess war der erste in Verbindung mit der Krawallnacht, der am Landgericht verhandelt worden war. Indes wurden bereits knapp 50 weitere Randalierer an Amtsgerichten verurteilt. Dabei kamen zusammengerechnet 40 Jahre Freiheitsstrafe ohne und 20 Jahre mit Bewährung heraus. Insgesamt ermittelt wurden bislang 130 Beteiligte des Gewaltexzesses, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, darunter 46 Jugendliche, 48 Heranwachsende und 35 Erwachsene sowie ein Kind.

Bei ihren Ermittlungen konnte die Polizei auf umfangreiches Bild- und Videomaterial zurückgreifen, das in soziale Netzwerke hochgeladen worden war. 7000 Mediendateien sowie 3000 schriftliche Hinweise werteten die Fahnder nach eigenen Angaben aus. Zehn Super-Recognizer, die Gesichter besonders gut erkennen, waren im Einsatz. Und damit nicht genug: Am Montag weitet die Polizei die Suche aus. Dann werden Fahndungsfotos von 17 weiteren Verdächtigen veröffentlicht.

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Erstellt:
06.03.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 06.03.2021, 06:00 Uhr

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