Corona-Pandemie

Kontaktbeschränkungen werden im Kreis Tübingen wieder verschärft

Am vergangenen Dienstag erlaubte das Tübinger Landratsamt Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten. Nun lag der Inzidenzwert jedoch drei Tage über 35 und die zuvor geltenden Regeln treten wieder in Kraft.

15.03.2021

Von ST

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

Folglich sind ab Dienstag, 16. März, im Kreis Tübingen nur noch private Zusammenkünfte von fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Sofern ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren besteht, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren dem eigenen Haushalt nicht angehörigen Person treffen.

Damit wieder Treffen von zehn Personen aus drei Haushalten möglich sind, müsste der Inzidenzwert nun erneut an fünf Tagen in Folge unter 35 liegen. Am Samstag war die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Kreis erstmals nach neun Tagen wieder über den Schwellenwert von 35,0 gestiegen. Am Sonntag lag der Wert bei 41,1, heute letztlich bei 41,5.

In der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes ist geregelt, dass vom Inzidenzwert abhängige Lockerungen oder auch Verschärfungen regional möglich sind. Hierfür ist eine sogenannte „Amtliche Bekanntmachung“ der Behörden notwendig, die das Tübinger Landratsamt am Montag getätigt hat.