Zulagenaffäre

Konstanzer Rektorat betroffen

U-Ausschuss des Landtags befragt Zeugen zu Extra-Zahlungen an Hochschulen.

30.01.2018

Von JENS SCHMITZ

Stuttgart. Das Rektorat der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung in Konstanz ist von der Zulagenaffäre, die es aufklären soll, selbst betroffen: Mit dieser Enthüllung erklärte ein Mitarbeiter des Wissenschaftsministeriums am Montag das unterschiedliche Vorgehen im Vergleich zur Verwaltungshochschule Ludwigsburg. Bei der Befragung im Untersuchungsausschuss des Landtags durften der Beamte und ein Kollege auch zu einem umstrittenen Zeugentreffen im vergangenen Dezember aussagen: Der von vielen befürchtete Maulkorb des Ministeriums blieb aus.

Im Streit um unrechtmäßig gewährte Zulagen für Hochschulprofessoren vertritt das Ministerium die Auffassung, in Ludwigsburg sei für die Aufarbeitung des 2012 bekannt gewordenen Sachverhalts die damalige Rektorin zuständig gewesen: Sie sei selbst nicht betroffen gewesen, sondern habe die Verfügungen ihres Vorgängers aufgedeckt. Sie habe über die notwendige Kompetenz verfügt, um die Missstände zu untersuchen und abzustellen.

Ohne Verdacht auf einen neuerlichen Rechtsbruch habe die Hochschulautonomie dem Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde weder Anlass noch Handhabe zu eigenständigem Eingreifen geboten: So erklärt das Ministerium von Theresia Bauer (Grüne) sein Handeln in dem Fall.

Wesentliche Unterschiede

Obleute der Oppositionsparteien SPD und FDP warfen der Behörde am Montag vor, die Alternativlosigkeit zur Zurückhaltung nur zu behaupten: In Konstanz, wo seit 2017 noch weit mehr fragwürdige Fälle bekannt wurden, sei das Ministerium innerhalb weniger Wochen eingeschritten. Dass das Konstanzer Rektorat selbst betroffen sei, markiere einen wesentlichen Unterschied, antwortete einer der beiden Zeugen. Bisher war diese Information aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes öffentlich unterblieben.

Bei der vorigen Sitzung im Dezember hatte ein weiterer, inzwischen pensionierter Beamter eingeräumt, sich kurz zuvor mit drei als Zeugen benannten Ex-Kollegen in der Sache getroffen zu haben. Nachdem dies bekannt geworden war, hatte das Ministerium die Aussagegenehmigungen der Mitarbeiter auf Vorgänge befristet, die bis Februar 2017 abgeschlossen waren. In der Ausschusssitzung hob ein Regierungsvertreter die Beschränkung für Fragen zum Dezember-Treffen nun ausdrücklich auf.

Die Oppositionsmitglieder wurden mit den Antworten nur mäßig glücklich: Zeuge eins erinnerte sich etwa weder an das genaue Datum, die Dauer oder die Inhalte des Gesprächs noch daran, wer es initiiert hatte.

Jens Schmitz

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Erstellt:
30.01.2018, 09:50 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 04sec
zuletzt aktualisiert: 30.01.2018, 09:50 Uhr

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