Kommentar: Schweigepflicht hier – polizeiliche Obhut da
Uschi Kurz über einen Fall mit vielen Stricken.
23.09.2021
Von Uschi Kurz
Wer einen Gefangenen befreit, ihn zum Entweichen verleitet oder dabei fördert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Für die Ärztin, die sich gestern wegen „Gefangenenbefreiung“ vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten musste, stand also viel auf dem Spiel. Nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht. Auch wenn sie äußerlich vielleicht gefasst gewirkt habe, sei s...