Übertriebene Härte? Polizei handelte laut Richterin korrekt

Körperverletzung, Belästigung und Freiheitsberaubung warf ein Mann der Polizei vor – zu Unrecht

Der junge Mann hatte vom Land Schadensersatz wegen Körperverletzung, sexueller Belästigung und Freiheitsberaubung gefordert. Er warf der Polizei vor, ihn ohne Grund kontrolliert, gedemütigt und mit übertriebener Härte behandelt zu haben.

24.04.2018

Von Renate Angstmann-Koch

Die Richterin zeigte sich jedoch nach der Beweisaufnahme bei zwei Verhandlungsterminen nicht davon überzeugt, dass die Beamten Amtspflichten verletzt hätten. Sie wies die Klage ab. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Sein Anwalt hat ihm allerdings geraten, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. Die Polizeikontrolle, um die es ging, liegt fünf Jahre zurück. Der junge Mann saß...

93% des Artikels sind noch verdeckt.