Stuttgart

Kleinfirmen sollen bis zu 30 000 Euro Soforthilfe bekommen

Mit Bürgschafts- und Kreditprogrammen können viele Kleinunternehmer und Selbstständige in der Corona-Krise nicht viel anfangen. Ihnen fehlt das Geld in der Kasse, um allein die Miete bezahlen zu können.

23.03.2020

Von dpa/lsw

Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, sitzt im Landtag. Foto: Marijan Murat/dpa

Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, sitzt im Landtag. Foto: Marijan Murat/dpa

Stuttgart. Das Land greift Kleinunternehmen und sogenannten Solo-Selbstständigen, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind, mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme. Die grün-schwarze Landesregierung gab am Sonntagabend in einer Sondersitzung grünes Licht für die Details des Soforthilfeprogramms, wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums bestätigte. Damit sind nun auch die genauen Konditionen des schon vergangene Woche angekündigten Programms geregelt.

Demnach sollen Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können.

„Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Sie hätten häufig das Problem, dass Kreditprogramme über die Hausbank zu langsam oder zu aufwendig seien. Im Moment zähle aber jeder Tag. „Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen, um uns erfolgreich einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzustemmen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Man lasse die Unternehmen jetzt nicht im Stich.

Details will die Landesregierung im Anschluss an ihre reguläre wöchentliche Sitzung am Dienstag präsentieren. Unklar ist vorerst noch, wie das Landesprogramm mit den vom Bund angekündigten Hilfen zusammengebracht werden kann.

Mit dem Geld solle unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, insbesondere um deren wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren, heißt es in der Richtlinie für die „Soforthilfe Corona“, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Ministerium geht in einer ersten groben Abschätzung allein für die ersten paar Wochen von einem Bedarf von etwa 1,5 Milliarden Euro aus.

Dass sie durch die Coronavirus-Krise und ihre Auswirkungen wirklich in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten sind, müssen die Unternehmer in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen. Zudem soll es keinen Ausgleich für Liquiditätsengpässe oder Umsatzausfälle geben, die vor dem 11. März entstanden sind.

Geplant ist, dass die Firmen ihre Anträge von Mittwoch an bei den jeweiligen Kammern stellen können, die dann auch eine erste inhaltliche Prüfung vornehmen. Letztlich bewilligt und ausgezahlt werden die Zuschüsse von der L-Bank.

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Erstellt:
23.03.2020, 08:44 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 09sec
zuletzt aktualisiert: 23.03.2020, 08:44 Uhr

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