Gemeinderat

Klausel zum Vertrag

Walddorfhäslach will nur unter einer Bedingung zum neuen Forstamt.

24.12.2018

Von fk

Mit einer Enthaltung hat der Walddorfhäslacher Gemeinderat am vergangenen Donnerstag den Eintritt in den interkommunalen Zweckverband „Körperschaftliches Forstamt Landkreis Reutlingen“ („ForstRT“) beschlossen. Er soll die Bewirtschaftung und den Holzverkauf der Gemeindewälder im Landkreis Reutlingen künftig übernehmen.

Die Kritik am Zweckverband fasste Olfert Alter (FWV) zusammen: „Die Landesregierung schiebt die Hälfte der Forstbediensteten an die Gemeinden ab. In Zukunft wird mit dem Wald kein Geld mehr zu verdienen sein.“ Die Forstreform war notwendig geworden, nachdem das Bundeskartellamt den gemeinsamen Verkauf von Holz aus dem Staats- und Kommunalwald untersagt hatte. Zudem wurde die nicht kostendeckende Betreuung der Gemeindewälder durch staatliche Förster als unzulässige Beihilfe untersagt.

Die Eintrittsgebühr in den Zweckverband beträgt für Walddorfhäslach einmalig 10 000 Euro. Dazu kommt eine Betriebskostenumlage von jährlich 15 000 Euro. Alle 36 Gemeinden des Landkreises Reutlingen müssen im Zweckverband Mitglied werden. Er bewirtschaftet dann eine Waldfläche von knapp 23 000 Hektar. Kalkuliert werden Kosten von 103 Euro je Hektar, sodass dem Zweckverband ein Etat von etwa 2,4 Millionen Euro zur Verfügung steht.

An den Zweckverband werden weitreichende Befugnisse delegiert. Bei der ursprünglich vorgesehen Regel, dass Abstimmungen mit einfacher Mehrheit entschieden werden, fürchtet man in Walddorfhäslach, leicht überstimmt zu werden.

Deshalb hat die Gemeinde dem Vertrag über die Zweckverbandsgründung eine Protokoll-Notiz hinzugefügt, nach der alle Entscheidungen mit einer Mehrheit von 70 Prozent zu fällen sind. Dieser „Letter of Intend“ muss von allen anderen Mitgliedern unterzeichnet werden. Falls nicht, ist der Beitrittsbeschluss Walddorfhäslachs hinfällig.