Studentenbewegung: Zum Tod von Klaus Behnken

Klaus Behnken, einer der Helden des Tübinger SDS, starb mit 72 Jahren.

In der vergangenen Woche starb in Berlin ein Mann, der einige bewegte Jahre seines bewegten Lebens in Tübingen verbrachte und noch vielen der langsam weniger werdenden 68er ein Begriff ist: Klaus Behnken war nicht nur SDS-Studentenführer und Vorsitzender des ersten linken AStA in Tübingen; auch nach der Auflösung des SDS (Sozialistischen Deutschen Studentenbundes) behielt er eine unbeugsame linke Haltung bei.

27.10.2016

Von Ulla Steuernagel

Klaus Behnken „megaphoniert“ , dieses Verb kreierte Richter Alfred Haile in der Verhandlung. Das Bild entstand beim Studentenstreik im Mai 68 vor der Neuen Aula. Archivbild: Grohe

Klaus Behnken „megaphoniert“ , dieses Verb kreierte Richter Alfred Haile in der Verhandlung. Das Bild entstand beim Studentenstreik im Mai 68 vor der Neuen Aula. Archivbild: Grohe

Uli Hausmann, ein Weggefährte von damals, sagt über ihn: „Klaus war immer ein ehrlicher Antifaschist, und er blieb zeitlebens Sponti.“ Er sei aber immer auch Feingeist gewesen mit einem sehr feinen Gespür für Sprache. Für den ehemaligen Soziologiestudenten, der sein Studium aber den revolutionären Erfordernisse opferte, sei die „Studentenbewegung wie eine große Familie“ gewesen. Ihre Aufsplitterung in verschiedene linke Gruppen war für Behnken nicht leicht zu bewältigen.

Bis zu Beginn der achtziger Jahren, bis er nach Berlin umsiedelte, betrieb Behnken einen Buchladen in der Tübinger Kronenstraße. In Berlin war er lange Jahre Feuilleton-Chef der linken Berliner Wochenzeitung „Jungle World“, die sich aus der, wie es hieß, immer „stalinistischer und antisemitischer gewordenen ‚Jungen Welt‘“ abgespalten hatte. Die Kollegen von „Jungle World“ lassen in ihrem kurzen Nachruf auf Behnken eine Kritik durchblitzen, die vermutlich manche Nachgeborene an jenen „besserwissenden Altlinken“ haben. Im politischen Sinne sei Behnken zwar ein „Antiautoritärer“ gewesen. „Als Lektor, Redakteur oder Chef vom Dienst aber war er streng, unnachgiebig, nicht selten diktatorisch. Ein Streit um eine Fußnote konnte eine Redaktionskrise auslösen. ,Kann man so oder auch anders machen‘ gab es für ihn nicht.“

Behnken hatte einige Jahre als Lektor beim linken März Verlag (mit dem charakteristischen gelben Einband) gearbeitet und war, so schreibt der „Spiegel“ in seinem Nachruf, sogar zeitweise für Hollywood-Produktionen beratend tätig gewesen.

Mit 72 Jahren starb Klaus Behnken am Dienstag vergangener Woche in Berlin nach überwunden geglaubter Krebserkrankung an einer Lungenembolie.

An seinem Todestag waren ziemlich genau 48 Jahre vergangen, dass er im Tübinger Amtsgerichtssaal 36 auf der Anklagebank gesessen hatte. Vorgeworfen wurde dem damals 24-jährigen Hauptangeklagten Landfriedensbruch, Nötigung und Vergehen gegen das Versammlungsgesetz.

Am 8. Oktober 1968 wurde der spektakuläre Prozess eröffnet, der in die Annalen der lokalen linken Protestbewegung als „Vietnam-Prozess“ einging. Vorgeworfen wurde Behnken und den beiden SDS-Mitgliedern, Volker Wolf und Peter Winterhagen, die Rädelsführerschaft bei einer unangemeldeten Demonstration. Diese hatte am 8. Februar des gleichen Jahres zum damaligen Amerikahaus geführt (heute Deutsch-Amerikanisches Institut) und mit einem halbstündigen Sit-in auf der Karlstraße geendet. Vor Gericht sollten sich also die „Rädelsführer“ verantworten. Weshalb minutiös die vermeintliche SDS-Rangordnung diskutiert wurde. Richter Alfred Haile vermutete, dass die Personen, die gewöhnlich „megaphonierten“ auch die Chefs der Bewegung seien. Man verstehe sich als Kollektiv und jeder könne zum Megaphon greifen, widersprachen die Angeklagten.

Klaus Behnken bezeichnete die spontane Aktion vom 8. Februar betont harmlos als „Spaziergang-Demonstration“. Rund 400 bis 500 Studenten hatten sich ihr angeschlossen, um den langen Arm der US-Regierung nach Tübingen hinein, also einer sehr weit entfernten Handlanger, das Amerikahaus, mit ihrer Kritik am Vietnamkrieg zu konfrontieren.

Wieder im Nazistaat

Die Angeklagten, die unter anderem vom späteren FDP-Politiker und EU-Kommissar Martin Bangemann verteidigt wurden, feuerten gleich zu Beginn der Verhandlung einen ersten Befangenheitsantrag gegen Amtsrichter und CDU-Stadtrat Alfred Haile ab. Dieser habe gemäß einer Empfehlung des Justizministeriums und zur Vermeidung von politischen Störungen einen extrakleinen Sitzungssaal gewählt. Damit sei die Zahl der Zuhörer in dem öffentlichkeitswirksamen Prozess auf 35 Personen beschränkt worden. Der Pulk von Studenten, der sich vor dem Gebäude bildete, war beachtlich und auch das Polizeiaufgebot diffundierte schon in hysterische Dimensionen: Knapp 300 Beamte waren an einem der fünf Prozesstage im Einsatz.

Die Verhandlung geriet nicht gerade zu einem Ruhmesblatt für die Tübinger Justiz. Andernorts zeigte sie sich aufgeschlossener gegenüber politischem Protest. In Esslingen etwa war ein Lehramtskandidat, der die Auslieferung der „Bild“ nach dem Dutschke-Attentat hatte verhindern wollen, von einem liberalen Amtsrichter freigesprochen worden.

Auch die Tübinger Öffentlichkeit arbeitete sich kontrovers an dem „Vietnamprozess“ ab. Empörend fanden es auch TAGBLATT-Leserbriefschreiber, dass ein Schöffe das Tohuwabohu im Saal mit den Worten brandmarkte: „Es geht hier zu wie in der Judenschule“. Ein zuhörender Jurastudent, der sich darüber mit den Worten erregt hatte: „Sind wir hier wieder im Nazistaat?“ war aus dem Saal geführt und zu zwei Tagen Ordnungshaft verdonnert worden. Dabei handelte es sich bei dem „Störer“, wie der TAGBLATT-Berichterstatter herausfand, um den Enkelsohn eines im KZ Buchenwald zu Tode gefolterten jüdischen Mannes. Der Schöffe und Urheber des Spruchs wurde keineswegs von der Verhandlung ausgeschlossen. Und der Staatsanwalt machte die Sache auch nicht besser, als er den Begriff „Judenschule“ zu erklären versuchte: Es sei ein üblicher süddeutscher Ausdruck und bedeute nichts anderes als: „wie auf einem persischen Jahrmarkt“.

Als sich das Gericht wegen der Unruhe im Saal zur Beratung zurückzog, nutzten die studentischen Zuhörer und die Angeklagten die Gelegenheit, sich ebenfalls vom Ort des Geschehens zu entfernen. Die Verhandlung wurde dann an diesem Tag ohne sie weitergeführt.

Es nützte auch nicht viel, dass die Angeklagten darauf hinwiesen, dass Justitia mit zweierlei Maß messe, wenn einerseits eine nicht-angemeldete Demonstration gegen den sowjetischen Einmarsch in die CSSR gebilligt werde, aber andererseits eine nicht-angemeldete Demo gegen den Völkermord in Vietnam juristisch geahndet werde. Das „einzig kriminelle Ereignis“ an diesem Tag sei gewesen, so die Angeklagten, dass ein erzürnter Autofahrer mit Vollgas in die Demonstrantengruppe gefahren sei und zwei Studenten auf den Kühler genommen habe.

Drei Monate Haftstrafe

Während des Prozesses hagelte es Saalverweise und Ordnungsstrafen. Behnken bekam schon für die Vermutung, ein gut informierter Polizist, der im Zeugenstand auftrat, sei wohl ein SDS-Spitzel, einen Tag Haft aufgebrummt.

Nach fünf Verhandlungstagen wurden die drei Angeklagten zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil sollte laut Richter Haile eine deutlich abschreckende Wirkung auf andere linke Aktivisten haben. Da der Richter außerdem nicht daran glauben wollte, dass die Angeklagten in Zukunft ein gesetzmäßig tadelloses Leben führen würden, sah er für sie auch keinen Grund, die Strafe auf Bewährung auszusprechen.

Das Urteil im „Vietnamprozess“ wurde übrigens vor leerem Saal abgegeben. Draußen skandierten die Studenten schon bald: „Sieg Haile!“ und „Wenn du eine Meinung hast, steckt dich Haile in den Knast!“

Im Berufungsverfahren im Juni 1969 vor dem Tübinger Landgericht wurden die Angeklagten dann übrigens freigesprochen.

Klaus Behnken (Mitte) hält hier im Oktober 1968 beim „Vietnamprozess“, der auch überregionale Aufmerksamkeit erfuhr, eine Ausgabe „Kritische Justiz“ vor die Fernsehkamera. Links neben ihm sitzt Volker Wolf und rechts steht der dritte Angeklagte Peter Winterhagen. Archivbild: Grohe

Klaus Behnken (Mitte) hält hier im Oktober 1968 beim „Vietnamprozess“, der auch überregionale Aufmerksamkeit erfuhr, eine Ausgabe „Kritische Justiz“ vor die Fernsehkamera. Links neben ihm sitzt Volker Wolf und rechts steht der dritte Angeklagte Peter Winterhagen. Archivbild: Grohe

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Erstellt:
27.10.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 05sec
zuletzt aktualisiert: 27.10.2016, 01:00 Uhr

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