Wankheim

Festscheune: Klagen zulässig, aber unbegründet

Verwaltungsgericht sieht Wankheimer Festscheune nicht als Vergnügungsstätte.

12.12.2018

Von Christine Laudenbach

Ob das Tübinger Landratsamt die 2010 erteilte Umbaugenehmigung der Kemmlerschen Scheuer zur Festscheune rückgängig machen muss, beschäftigt seit Jahren die Richter. Das Sigmaringer Verwaltungsgericht entschied im Juli dieses Jahres: Nein. Die Genehmigung ist rechtens und hat Bestand (wir berichteten). In der nun ausgeführten Begründung erklärt das Gericht: Die Klage ist zulässig, aber unbegründet...

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Erstellt:
12.12.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 19sec
zuletzt aktualisiert: 12.12.2018, 01:00 Uhr

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