Tübingen

Klage des aus Kabul zurückgeholten Flüchtlings vor Gericht

Die Klage des von der Bundesregierung aus Kabul zurückgeholten Flüchtlings Hasmatullah Fazelpur gegen die Ablehnung seines Asylbescheids steht vor einer Entscheidung.

14.06.2018

Von dpa/lsw/ST

Tübingen. Fazelpur wird am kommenden Donnerstag (21.6) zur Verhandlung am Verwaltungsgericht Sigmaringen erwartet, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Der Fall war überregional beachtet worden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte erlaubt, den afghanischen Staatsangehörigen im September 2017 nach Bulgarien, das Land seiner ersten Registrierung, zurückzuschicken, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war. Bulgarien schob den Mann im Oktober nach Afghanistan ab. Das Sigmaringer Gericht hatte daraufhin angeordnet, dass der Flüchtling zurückgeholt werden muss. Mit einem deutschen Visum kehrte er im Dezember in die Bundesrepublik zurück.

Sein Asylbescheid wurde Ende Januar 2018 aber abgelehnt. Dagegen hat er geklagt. Fazelpur hofft auf einen Verbleib in Deutschland. «Er wurde von den Taliban beinahe getötet und hat eindeutig individuelle Fluchtgründe», sagte der ehrenamtliche Helfer Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht jüngst in Tübingen, wo Fazelpur lebt.