Tübingen · Betreuung

Kitaplätze werden vergeben

Das Vergabeverfahren für Kindergartenplätze verschiedener Träger hat begonnen.

25.01.2022

Von slo

Noch bis Ende Februar können Eltern aus Tübingen ihre Kinder für die erste Runde des Vergabeverfahrens für das neue Kindergartenjahr 2022/2023 anmelden, das im September
beginnt. Vergeben werden die Plätze in städtischen Kindertagesstätten und in Einrichtungen freier Träger. Anmeldungen nach dem 28. Februar landen automatisch im Nachrückverfahren.

Zunächst sind die Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren an der Reihe, danach die Plätze für Kinder unter drei
Jahren. Das hat den Vorteil,
dass freiwerdende Plätze von Kindern, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln, sofort neu vergeben werden
können. Dabei gelten die folgenden Termine:

Kindergartenplätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren (Ü3): Von Montag, 14. März,
bis Freitag, 1. April, versenden die Träger der Kindertageseinrichtungen aus Tübingen ihre Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 22. April, müssen die Eltern zurückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.

Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren (U3): Von Montag, 28. März, bis Donnerstag, 14. April, versenden die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 29. April, müssen die
Eltern dann zurückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.

Die Betreuungsplätze in den städtischen Kinderhäusern vergibt die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK). Einrichtungen in freier Trägerschaft vergeben ihre Plätze selbst. Eltern können nach Erhalt eines Platzangebotes sofort zusagen. Sie können aber auch warten, bis sie von allen angefragten Einrichtungen Bescheid bekommen. Der angebotene Platz bleibt bis zum Ende der Rückmeldefrist für sie reserviert.

Wer einen Ü3-Platz (für Kinder zwischen drei und sechs Jahren) angenommen hat, sollte sofort die bisherige Krippe darüber informieren, zu welchem Termin das Kind wechselt. Nur so kann der Krippenplatz zügig weitervermittelt werden.

Wer bis zum 1. April (für die Ü3-Plätze) oder 14. April (für die Krippenplätze) von keiner der angefragten Einrichtungen einen Platz angeboten bekommt, sollte sich an die Zentrale Anmeldestelle wenden, damit eine Alternative gefunden werden kann.

Das Nachrückverfahren für alle Kinder, die keinen Platz in der ersten Runde erhalten oder sich nach dem Stichtag angemeldet haben, beginnt am 1. Juni dieses Jahres. Informationen dazu gibt es auf der städtischen Website www.tuebingen.de/kindertagesbetreuung. ST

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Erstellt:
25.01.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 25.01.2022, 01:00 Uhr

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