Betreuung

Kita-Plätze werden vergeben

Frist bis Ende Februar: Eltern müssen ihre Kinder in diesem Monat in den Tübinger Kindertagesstätten und Krippen anmelden.

16.02.2019

Von slo

Noch bis Ende Februar können Eltern ihre Kinder für die erste Runde des Vergabeverfahrens für das neue Kindergartenjahr 2019/2020 anmelden. Dann werden die Plätze in städtischen Kindertagesstätten und in Einrichtungen freier Träger für die Zeit ab September vergeben. Anmeldungen nach dem 28. Februar landen automatisch im Nachrückverfahren.

Zunächst sind die Plätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren an der Reihe, danach die Plätze für Kinder unter drei Jahren. Das hat den Vorteil, dass freiwerdende Plätze von Kindern, die von der Krippe in den Kindergarten wechseln, sofort neu vergeben werden können. Dabei gelten folgende Termine:

Kindergartenplätze für Kinder zwischen drei und sechs Jahren (Ü3): Von Montag, 1. April, bis Freitag, 26. April, versenden die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 10. Mai, müssen die Eltern rückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.

Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren (U3): Von Dienstag, 23. April, bis Freitag, 17. Mai, versenden die Träger die Zu- und Absagen. Bis spätestens Freitag, 31. Mai, müssen die Eltern rückmelden, welchen Platz sie in Anspruch nehmen wollen.

Die Betreuungsplätze in den städtischen Kinderhäusern vergibt die zentrale Anmeldestelle Kinderbetreuung (ZAK). Einrichtungen in freier Trägerschaft vergeben ihre Plätze selbst. Eltern können nach Erhalt eines Platzangebotes sofort zusagen. Sie können aber auch warten, bis sie von allen angefragten Einrichtungen Bescheid bekommen. Der angebotene Platz bleibt bis zum Ende der Rückmeldefrist für sie reserviert.

Wer einen Ü3-Platz angenommen hat, sollte sofort die bisherige Krippe darüber informieren, wann das Kind wechselt. Nur so kann der Krippenplatz zügig weitervermittelt werden. Wer bis zum 26. April (für die Ü3-Plätze) oder 17. Mai (für die U3-Plätze) von keiner der angefragten Einrichtungen einen Platz angeboten bekommt, sollte sich an die ZAK wenden, damit eine Alternative gefunden werden kann. Das Nachrückverfahren für alle, die in der ersten Runde keinen Platz erhalten oder sich nach dem Stichtag angemeldet haben, beginnt am 1. Juni.

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Erstellt:
16.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 01sec
zuletzt aktualisiert: 16.02.2019, 01:00 Uhr

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