Tübingen
Der Bescheid für die Notfallbetreuung kommt telefonisch
Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung dürfen Kindertageseinrichtungen die Hälfte ihrer regulären Platzkapazitäten belegen.
26.05.2020
Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung dürfen Kindertageseinrichtungen die Hälfte ihrer regulären Platzkapazitäten belegen.