Tübingen · Landgericht

Gefährliche Körperverletzung: 4 Jahre Haft für 20-Jährigen

Der Richter stuft die Anklage von versuchtem Totschlag auf gefährliche Körperverletzung zurück: vier Jahre Haft. Dem Mann droht die Abschiebung.

04.12.2020

Von Hannah Möller

Normalerweise könne einem jugendlichen Angeklagten Hilfe angeboten werden, so leitete Armin Ernst, Vorsitzender Richter am Tübinger Landgericht, am Freitag seine Urteilsbegründung ein. Das sei aber hier besonders schwer, machte er deutlich. Denn eigentlich sollte der verurteilte 20-jährige Somalier bereits fünf Tage vor seiner Tat abgeschoben werden. Der Lockdown im März verhinderte jedoch die Ab...

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