Neckar-Alb

Niedrigwasser und Waldbrandgefahr: Wasserentnahme aus Neckar und Bächen vermeiden

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen ruft zu verantwortungsvollem Umgang mit Wasser und dem Lebensraum Fließgewässer auf. Auch der Landkreis Tübingen mahnt zur Vorsicht.

15.07.2022

Von ST

Bild: Ulrich Metz

Bild: Ulrich Metz

Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Der geringe Wasserstand fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann Tiere und Pflanzen beeinträchtigen.

Die untere Wasserbehörde des Landratsamts Reutlingen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg genannten Voraussetzungen getätigt werden dürfen. Erlaubt sind danach das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau bei ausreichender Wasserführung. Die Wasserentnahme darf auch zu Zeiten von Niedrigwasser den örtlichen Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen, das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt. Bei einer Entnahme mit Pumpen ist davon auszugehen, dass diese derzeit nicht vom Gemeingebrauch abgedeckt ist.

Aufgrund des derzeitigen Niedrigwassers appelliert die untere Wasserbehörde an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu vermeiden. Sollte sich die derzeitige Situation trotz möglicher, einzelner Niederschläge weiter verschärfen, müsste das Landratsamt zur Gefahrenabwehr die Wasserentnahme aus bestimmten Bächen und Flüssen untersagen.

Waldbrandgefahr im ganzen Südwesten

Nach den Waldbrandgefahrenstufen des Deutschen Wetterdienstes (1, gering bis 5, sehr hoch) liegen in den nächsten Tagen die Werte bei Gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). Die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen mahnen angesichts dieser Situation zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Dies gilt besonders für die Erholungssuchenden, die an den Wochenenden im Schönbuch und im Rammert unterwegs sind. Nach Angaben des Landratsamtes sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Feuermachen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist beistarkem Wind geboten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
  • Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt. Bitte beachten Sie auch die Feuergefährdungim offenen Gelände, beispielsweise durch trockene Gräser und an Feldern.
  • Grillkohle-Asche soll erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.
  • Bitte nutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze und stellen ihr Auto nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern ab. Die heißen Katalysatoren könnendazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.
  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot, bitte werfen Sie keine Zigaretten aus dem Auto.
  • Halten Sie die Zufahrtswege zu den Wäldern frei, das sind wichtige Rettungswege.
  • Bitte jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden! Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.

Waldbesitzer werden gebeten, auf das Verbrennen von Reisig im Wald zu verzichten, da die Gefahr von Bodenfeuern besteht. Einen gewissen Schutz bietet der artenreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern. Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen.

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Erstellt:
15.07.2022, 14:49 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 32sec
zuletzt aktualisiert: 15.07.2022, 14:49 Uhr

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