Tübingen
Keine Verbote beim Alkohol
Heute fällt in Baden-Württemberg das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol. Er darf ab jetzt wieder nach 22 Uhr erworben werden.
Dafür dürfen Kommunen nun an bestimmten Plätzen das Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit verbieten. Ob das in Tübingen geschieht, ist noch offen. „Ich halte es für einen Fehler, das Alkoholverkaufsverbot aufzuheben“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer auf TAGBLATT-Anfrage. Das werde die Probleme flächendeckend verschärfen. „Ob wir im Gegenzug ein Konsumverbot an wenigen Brennpunkten erlassen können, ist offen“, erklärte Palmer, „denn die entsprechenden Regelungen des Polizeigesetzes lassen noch auf sich warten.“
Grundsätzlich muss es ein Platz sein, an dem es im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet zu deutlich mehr alkoholbedingten Straftaten kommt.