Friedhofssatzung

Keine Kränze mit Metall und Plastik

Kirchentellinsfurt änderte einige Paragrafen. Die neue Satzung gilt ab 1. Januar kommenden Jahres.

22.12.2017

Von ede

Weil die Gemeinde ein Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Friedhof angelegt hat, musste sie die Friedhofssatzung anpassen. Das nahm die Verwaltung zum Anlass, einige andere Paragrafen in der Satzung zu ändern. Der Gemeinderat votierte in der vergangenen Woche einstimmig für die Änderungen. Sie gelten vom 1. Januar 2018 an. §3: So ist nicht erlaubt, Kränze mit Metall- und Kunststoffteilen auf den K...

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