Kreis Tübingen · Urteil

Keine Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen eines Rottenburger und eines Waldenbucher Elternpaares gegen den Landkreis abgewiesen.

17.07.2019

Von Lorenzo Zimmer

Der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim (VGH) hat die Klage einer Rottenburger Familie gegen den Landkreis auf Erstattung der Fahrtkosten zur Schule abgewiesen. Dies gab das Gericht am Dienstag bekannt. Es ergebe sich weder aus dem Verfassungsrecht noch dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch den UN-Kinderrechtskonventionen ein Anspruch auf kos...

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Erstellt:
17.07.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 14sec
zuletzt aktualisiert: 17.07.2019, 01:00 Uhr

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