Rottenburg

Zivilgericht: Keine Extrawurst für apfelfrüchtige Kernobstgewächse

Eine Felsenbirne war Stein des Anstoßes. Ein Rottenburger war vors Zivilgericht gezogen, weil er sich von einem rund 4 Meter hohen Exemplar der Amelanchier – so der wissenschaftliche Name dieser Pflanzengattung – gestört fühlte, das auf dem Grundstück seiner Nachbarn wächst.

08.02.2023

Von Philipp Koebnik

Wie weit eine Pflanze innerorts in die Höhe ragen darf, regelt das Gesetz, und zwar abhängig von der Art der Pflanze und dem Abstand zwischen ihr (genauer: ihrem Wurzelstock) und der Grundstücksgrenze. Indes wurde vor Gericht schnell klar, dass der Gesetzestext „ziemlich wirr“ (so die Rechtsanwältin Jana Hirschka in der Verhandlung) beziehungsweise „nicht ohne“ ist (wie es Richterin Dorothee Aman...

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