Corona-Sportverordnung

Keine Änderungen für den Sport

Auch nach der neuen Landesverordnung dürfen weiterhin maximal 20 Personen trainieren

19.10.2020

Von tzu

Keine Änderungen für den Sport

Die Hotline des Landratsamts Tübingen lief heiß am Montag, viele Sportlerinnen und Sportler sind verunsichert, da die neue Corona-Landesverordnung von einem Ansammlungsverbot bei über 10 Personen schreibt. Darf demnach nur noch mit höchstens 10 Personen trainiert werden? Nein, sagt das Kultusministerium: Die in der aktuellen Corona-Verordnung Sport vom 8. Oktober beschriebenen Regeln gelten nach wie vor, und es sei bis jetzt nicht geplant, diese zu ändern. Die besagen unter anderem eine Gruppengröße von maximal 20 Teilnehmern und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen.