Tübingen · Silvester

Kein generelles Böllerverbot

OB Palmer sieht keinen Grund, das Feuerwerk komplett zu verbieten.

18.11.2020

Von itz

Die Niederlande haben es vorgemacht: Dort wurde vor einigen Tagen ein generelles Verbot zum Verkauf und zum Zünden von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht ausgesprochen. Einige deutsche Städte, etwa Köln, Hamburg oder Kiel, ziehen ähnliche Schritte in Erwägung. Hintergrund der Gedanken: Die Krankenhäuser und deren Personal sollen vor einer zusätzlichen Belastung neben den mit dem Coronavirus infizierten Patienten geschützt werden.

In Tübingen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Altstadt bereits seit 2009 verboten. Auslöser war der Brand eines Fachwerkhauses am Marktplatz. Dieses Verbot hat Bestand, doch „weiter werden wir nicht gehen“, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer am Mittwoch dem TAGBLATT. Er sehe „keinen ausgeprägten Zusammenhang, der das begründen würde“. Durch Verletzungen in der Silvesternacht sei zwar eventuell für kurze Zeit in der Chirurgie etwas los, doch die Verletzten kämen in der Regel nicht auf die Intensivstation.

Neben der befürchteten Belastung für die Kliniken wird teils auch die Ansteckungsgefahr als Grund angeführt, Feuerwerkskörper zu verbieten, damit die Menschen nicht vermehrt auf die Straßen gehen. Letzteres liegt ohnehin in der Hand von Bund und Ländern – eine Entscheidung, ob und welche Kontaktbeschränkungen an Silvester gelten, wurde jedoch noch nicht getroffen.