Rottenburg · OB-Wahl

Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Stephan Neher ohne Folgen

Keine Anhaltspunkte: Eine Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Stephan Neher bleibt ohne Folgen.

25.04.2024

Von an

Während des Wahlkampfs hatte Oberbürgermeister Stephan Neher alle Erstwähler persönlich angeschrieben. Daraufhin ging eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ein: „wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt, des Missbrauchs der Befugnis, des Ausspähens von Daten, der Datenhehlerei, der Veruntreuung sowie weiterer Straftaten“, wie es in dem Schreiben heißt, das damals auch dem TA...

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