Au-Brunnen

Kein Schutz mit Bauten

Das Wasserschutzgebiet verliert bei jeder Bebauung seinen Status.

24.04.2017

Von slo

Verliert das Gebiet um den Au-Brunnen auch dann seinen Status als Wasserschutzgebiet, wenn nur ein rund 400 Quadratmeter großer Zwickel im Nordwesten davon mit Gewerbe bebaut wird? Diese Frage hat die Fraktion AL/Grüne an die Verwaltung gestellt. Die hatte als Variante 3 für das Gebiet vorgeschlagen, nur diesen Zwickel zu bebauen, den Acker zwischen der Autoverwertung Möck und dem Auwäldchen als Sportfläche auszuweisen und den Rest zu belassen.

Mit einer Vorlage für die Sitzung des Planungsausschusses am heutigen Montag, 24. April, wird die Frage mit einem klaren „Ja“ beantwortet. Die Verwaltung hat sich die Wasserschutzgebietsverordnung noch einmal genau angesehen und kam zu dem Ergebnis, dass eine Bebauung am Westrand des Geländes im Widerspruch zu dieser Verordnung steht, in der jegliche Bebauung verboten wird. In Einzelfällen könnten zwar Ausnahmen gemacht werden, nicht aber für Gewerbeflächen. Weil es in dieser Variante aber darum geht, das Wasserschutzgebiet zu erhalten, rückt die Verwaltung nun von ihrem Vorschlag ab, dort eine Gewerbefläche vorzusehen. Eine Sportfläche ist möglich, ohne dass das Wasserschutzgebiet aufgehoben werden muss. Allerdings darf dann nichts ins Gelände dringen, was das Grundwasser gefährdet. Und auch Bauten auf dem Sportgelände sind nicht erlaubt.

In den beiden anderen Varianten werden große Teile des Schutzgebiets für Gewerbe vorgehalten. Ob überhaupt eine dieser Varianten realisiert wird, entscheidet der Gemeinderat im Sommer.