Kreis Reutlingen

Kein Alkohol an Heiligmorgen in der Stadt Reutlingen

Wegen der unverändert angespannten pandemischen Lage im Landkreis Reutlingen hat das Landratsamt auf Grundlage einer Gefahreneinschätzung der Städte Reutlingen und Pfullingen sowie der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen.

21.12.2021

Von ST

Symbolbild: Jonas Bleeser

Symbolbild: Jonas Bleeser

Die Allgemeinverfügung verbietet am 24. Dezember von 8 bis 16 Uhr in einem definierten Bereich der Reutlinger Altstadt sowie in Pfullingen auf dem Marktplatz, dem Passyplatz und in der Kirchstraße den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke. So soll es der Polizei möglich sein, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Aktuell werden 43 Covid 19-Erkrankte im stationären Bereich der Reutlinger Kreiskliniken behandelt, davon 36 Patienten auf Normalstation und 7 auf der Intensivstation. Die 7-Inzidenz im Kreis liegt laut Landesgesundheitsamt bei 278,6. Das Landratsamt hat am Dienstag 27 053 Corona-Fälle seit Ausbruch der Pandemie gemeldet – das sind 435 Fälle mehr als am Freitag vor einer Woche. Als aktiv erkrankt gelten derzeit 2145 Personen. An oder mit Corona verstorben sind 361 Menschen. Die PCR-Abstrichstelle an der Kreuzeiche hat auch am Samstag, 25. Dezember, sowie am Samstag, 1. Januar 2022, jeweils von 13 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Wer sich testen lassen möchte, muss zuvor online einen Termin vereinbaren unter https://www.corona-testzentrum-reutlingen.de/. Bei der PCR-Abstrichstelle können sich Personen testen lassen, die leichte Symptome einer Corona-Infektion aufweisen oder ein positives Schnelltestergebnis vorliegen haben. Bei einem positiven Schnelltest muss dieser mitgebracht werden. Außerdem können sich enge Kontaktpersonen eines bestätigten Falles nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt sowie Personen mit Risikokontaktnachweis über die Corona-Warn-App testen lassen. Wer starke Symptome hat, soll die Rufnummer 116 117 wählen.