Sicherheit

Kampf gegen Judenhass

Wer antisemitische Straftaten begeht, soll nicht mehr deutscher Staatsbürger werden können. Zudem steigt das Strafmaß.

19.06.2021

Von DOMINIK GUGGEMOS

Horst Seehofer (CSU, l-r), Bundesinnenminister, Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg und Vorsitzender der IMK, sowie Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, sitzen bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz auf einem Podium. Die Innenminister haben verschiedene Maßnahmen gegen Antisemitismus beschlossen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Horst Seehofer (CSU, l-r), Bundesinnenminister, Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg und Vorsitzender der IMK, sowie Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, sitzen bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz auf einem Podium. Die Innenminister haben verschiedene Maßnahmen gegen Antisemitismus beschlossen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Berlin/Rust. Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich kurz vor Ende der Legislaturperiode auf eine Reform des Staatsangehörigkeitsrecht geeinigt. Künftig soll, wer zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt wurde, kein deutscher Staatsangehöriger werden können. Das gelte auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen, wie zum Beispiel einer antisemitischen Straftat unterhalb der Schwelle der sogenannten Bagatelldelikte.

Der CDU-Innenpolitiker Mathias Middelberg sagte dieser Zeitung: „Wer zu einer antisemitisch, rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftat verurteilt worden ist, darf nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Künftig gilt das auch bei geringfügigen Gesetzesverstößen.“ Die SPD-Innenpolitikerin Ute Vogt bestätigte die Einigung: „Wir stellen nun ganz ausdrücklich klar, dass bei einer Verurteilung zu einer Straftat, die aus menschenverachtenden Motiven begangen wurde, die Einbürgerung unabhängig von der Höhe der Strafe ausgeschlossen ist.“ Die Koalition will die Änderung nächste Woche zusammen mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschließen.

Besserer Schutz für Synagogen

Auch die 16 Innenminister der Länder sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kündigten schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Antisemitismus an. Auf der Innenministerkonferenz (IMK) im baden-württembergischen Rust wurde beschlossen, einen bundeseinheitlichen Mustererlass zu erarbeiten, durch den antiisraelische Versammlungen im Umfeld von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen eingeschränkt werden können. Der Erlass solle eine Hilfe für Kommunen sein. Der Vorsitzende der IMK, Thomas Strobl (CDU), betonte aber, dass das Demonstrationsrecht ein hohes Grundrecht sei und eine Verlegung oder ein Verbot einer Demo eine Einzelfallentscheidung der Versammlungsbehörden bleibe.

Außerdem solle, sagte Strobl, das Strafmaß bei antisemitischen Taten „empfindlich“ angezogen werden. Zur nächsten IMK im Herbst wollen die Innenminister Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden, einladen und die Präventionsmaßnahmen gegen Antisemitismus weiterentwickeln. Dieser „beginnt nicht erst mit den Taten, nicht einmal mit Worten“, sagte Strobl, „er beginnt mit dem Wegschauen und Schweigen“.

Die Innenminister haben auch beschlossen, mehr gegen Verschwörungsideologien unternehmen zu wollen. Diese seien, sagte Strobl, gesellschaftliche Brandbeschleuniger, die Pandemie habe ihnen Aufwind verschafft. „Das Virus vergiftet offensichtlich nicht nur Lungen, sondern auch Hirne und Herzen.“Nun soll die Kooperation der Landesämter für Verfassungsschutz verbessert werden. Dominik Guggemos

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Erstellt:
19.06.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 19.06.2021, 06:00 Uhr

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