Kurzarbeit

Kabinett verlängert Erleichterung

Die Regeln gelten nun bis Ende März. Verdi kritisiert, dass die Leistung nicht mehr angehoben wird.

25.11.2021

Von dpa

Berlin. Angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen in der Corona-Krise hat die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Dies gilt nun für weitere drei Monate bis 31. März 2022. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach angesichts der Verlängerung von einem „Sicherheitsgurt für den Winter“. Zu den Erleichterungen zählt unter anderem eine geringere Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Zuvor lag diese Schwelle bei einem Drittel der Belegschaft, aktuell sind es mindestens 10 Prozent. Nach Angaben des Arbeitsministeriums soll mit der Verlängerung sichergestellt werden, „dass Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden“.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte Änderungen, wonach die Höhe des Kurzarbeitergelds künftig nach vier Monaten Bezug nicht mehr erhöht werden soll. Bislang erhielten Betroffene ab dem fünften Monat Kurzarbeitergeld 70 Prozent des zuletzt gezahlten Nettolohns, Betroffene mit Kindern erhielten 77 Prozent. Nach sieben Monaten Bezug stiegen die Zahlungen auf 80 beziehungsweise 87 Prozent an. Üblicherweise gilt ein Satz von 60 beziehungsweise 67 Prozent. afp

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Erstellt:
25.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 25.11.2021, 06:00 Uhr

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