Kreis Tübingen
Inzidenz zu hoch: Rücknahme von Lockerungen
Im Kreis Tübingen werden ab Dienstag wieder die Corona-Auflagen in den Bereichen Einzelhandel, Kultur, Kunst und Sport verschärft. Dies gilt aufgrund des Modellprojekts allerdings nicht für die vom Tübinger Modellprojekt betroffenen Einzelhändler, Gastronomien und Kultureinrichtungen.
Weil die 7-Tages-Inzidenz am Samstag bei 68,4 und damit am dritten Tag hintereinander über 50 lag, kündigt das Tübinger Landratsamt an, dass ab dem kommenden Dienstag wieder Lockerungen zurückgenommen werden müssen. Kurzum: Alles, was nicht am Tübinger Modellprojekt beteiligt ist, muss im Kreis Einschränkungen hinnehmen.
Konkret bedeutet dies, dass Ladengeschäfte etwa in Rottenburg, Mössingen oder Ammerbuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden dürfen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung gebucht werden.
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien und in geschlossenen Räumen ist im kompletten Kreis Tübingen nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten beziehungsweise für Gruppen (im Freien) von maximal 20 Kindern bis 14 Jahren zulässig. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen ihren Betrieb im Rahmen der Kontaktbeschränkungen offenbar doch aufrecht erhalten (zunächst hieß es, sie müssten den Betrieb einstellen, was aber erst ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Fall ist).
Diese aus der öffentlichen Bekanntmachung entstehenden Rechtsfolgen ergeben sich aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und gelten gemäß Paragraph 20 (7) am zweiten darauffolgenden Werktag ab der Bekanntmachung, also ab kommendem Dienstag. Die amtliche Bekanntmachung hat der Landkreis am Samstagabend auf seiner Homepage veröffentlicht.