Oma Rosi vor Gericht

Ins Gefängnis muss sie nicht

Die 70-jährige „Oma Rosi“ wurde wegen Handels mit Marihuana in zwei Fällen verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

05.05.2017

Von Dorothee Hermann

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Die 70-Jährige aus einer Tübinger Kreisgemeinde war eine ungewöhnliche Angeklagte. Und das nicht nur, weil ältere Menschen eher selten vor Gericht sind. Beim Prozessauftakt am 18. April hatte die Frau Marihuana als ihr „Lebenselixier“ bezeichnet (wir berichteten). In der Szene ist sie als „Oma Rosi“ bekannt. Am Donnerstag verurteilte das Schöffengericht Tübingen die Seniorin wegen unerlaubten Handels mit Marihuana in zwei Fällen zu 16 Monaten Haft.

Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit muss die 70-Jährige die Psychotherapie fortsetzen, die sie bereits vor mehr als einem Jahr begonnen hat. Die 435 Euro Bargeld, die die Polizei in ihrer Wohnung gefunden hatte, bekommt sie nicht zurück. Sie muss aber auch keine weitere Geldauflage stemmen. Nach Auffassung des Gerichts stammt die Summe aus illegalen Kleindeals.

Auch Verteidigerin Birgit Scheja hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Handel sei ihrer Mandantin nicht sicher nachzuweisen, sagte sie. Sie rechne aber mit einer Verurteilung, weil die Angeklagte Marihuana in der Wohnung hatte. „Ja, sie raucht Marihuana. Doch sie ist schwer traumatisiert von dem, was sie als Kind erlebt hat“, sagte Scheja. „Das macht ihren Konsum nicht legaler, aber verständlicher.“ Das Marihuana helfe der Frau auch, mit ihren chronischen Schmerzen durch Arthrose besser zurechtzukommen.

Derzeit versuche die Angeklagte, mit Hilfe ihres Hausarztes auf pflanzliche Ersatzstoffe umzusteigen. „Wir haben hier keine Dealerin“, betonte die Verteidigerin und ergänzte, ihre Mandantin brauche „eine realistische Perspektive“. Als sich die Frau mit jungen Leuten getroffen habe, sei es nicht ausschließlich ums Kiffen gegangen, sondern um Lebenserfahrung. „Man ist für sie einkaufen gegangen, hat Getränke geholt, zusammen gechillt.“

So schilderte es am Donnerstag ein Zeuge, Jahrgang 1998. Er hatte die Angeklagte 2015 bei einer Goa-Party kennengelernt. „Wir haben uns auf Anhieb gut verstanden.“ Seine Oma starb, als er acht war, berichtete er. Die neue Bekannte wurde zur Ersatz-Oma. „Man kann mit ihr über alles reden“ – anders als mit den eigenen Eltern. „Man braucht die Person Oma“, sagte er. „Sie ist 70. Sie weiß etwas vom Leben.“ Er sei oft zu ihr gegangen, habe ihr im Haushalt geholfen und für sie eingekauft. Den ersten Joint rauchte er mit 15. Zwischenzeitlich habe er aufgehört.

Als die Polizei am 29. November 2016 die Wohnung der Angeklagten durchsuchte, fanden die Beamten eine Feinwaage, 113 Gramm in Tütchen verpacktes Marihuana von guter Qualität und eine Schuldnerliste. Das sei doppelt so viel wie die strafrechtlich relevante „nicht geringe Menge“, sagte die Staatsanwältin. Aus dem Material hätten sich mehr als 1000 Joints drehen lassen.

Richterin Sabine Altemeier lastete der Angeklagten an, dass sie „ein Umfeld geschaffen hat“, wo junge Leute kiffen konnten. „Wir wollen nicht, dass Jugendliche in die Betäubungsmittelszene hineingezogen werden“, sagte die Richterin. „Sie war die coole Oma, die Menschen in ihren Bann gezogen hat.“ Für Schmerzpatienten sei es nach der neuen Gesetzeslage möglich, sich pflanzliche Ersatzstoffe verschreiben zu lassen.

Die Angeklagte war ins Visier der Strafverfolger geraten, nachdem Polizisten einen 15-Jährigen mit ein paar Gramm Cannabis erwischt hatten. Seine Handy-Daten führten zu einigen Kleindealern und einem Großhändler. Der packte als Kronzeuge aus. Es folgten Ermittlungen gegen zirka 100 Personen, darunter „Oma Rosi“.

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Erstellt:
05.05.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 40sec
zuletzt aktualisiert: 05.05.2017, 01:00 Uhr

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