Tübingen · Corona

In der Regel keine Info an Kontaktpersonen von Infizierten

Kontaktpersonen müssen – erneut vom Impfstatus abhängig – auch wieder in Quarantäne. Wie das Tübinger Amt damit umgeht.

13.01.2022

Von itz

Das Landratsamt Tübingen kümmert sich um das Corona-Management. Bild: Ulrich Metz

Das Landratsamt Tübingen kümmert sich um das Corona-Management. Bild: Ulrich Metz

Am vergangenen Mittwoch trat die jüngste Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Diese sieht vor, dass sich Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten für zehn Tage isolieren müssen – nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich (dieselbe Regel gilt auch für die Infizierten selbst). Kontaktpersonen, deren vollständige Impfung oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, sind von der Quarantäne befreit. Wie enge Kontaktpersonen definiert werden, schreibt das Robert-Koch-Institut auf seiner Homepage.

Wie aber geht das Tübinger Gesundheitsamt derzeit mit den Gegebenheiten um? „Enge Kontaktpersonen werden im Regelfall nicht kontaktiert“, sagt Behördensprecherin Martina Guizetti auf Nachfrage. Das bedeutet im Umkehrschluss: Infizierte sollten etwaige Kontaktpersonen schnellstmöglich selbst informieren. Erfolgt keine Mitteilung des Amtes, ist die Isolierung eine Empfehlung, laut Verordnung aber keine Pflicht. Haushaltsangehörige müssen sich dagegen isolieren. Das Amt meldet sich bei Kontaktpersonen in Ausnahmefällen, um geballte Ausbrüche einzugrenzen und vulnerable Gruppen zu schützen. Außerdem, so Guizetti, versuche man auch, die Omikron-Infizierten zu informieren.

Doch wird jeder positive PCR-Test auch auf die Omikron-Variante hin analysiert? „Das funktioniert technisch nicht in jedem Fall, weil es abhängig von der Viruslast ist“, erklärt Guizetti. Das Tübinger Amt erhalte die Analyseergebnisse weiterhin aus verschiedenen Laboren. Unterschiedlich sei dabei die Zeitdifferenz zwischen PCR- und Omikron-Befund: „Manchmal kommt die Mutationsanalyse am gleichen Tag, es kann aber auch zwei Tage dauern.“

Generell ist das Gesundheitsamt bei den aktuellen Fallzahlen wieder enorm gefordert. Allein die Falleingabe sei sehr personalaufwändig, hinzu kämen viele An- und Rückfragen, die oft entsprechender Fachkenntnisse bedürften. Aus diesem Grund stocke das Amt das Personal vor allem mit jungen Ärztinnen und Ärzten auf, die frisch ihr Studium absolviert haben, erklärt Guizetti. „Hierfür stehen derzeit noch Landesgelder zur Verfügung.“ Auch die Kräfte aus dem Impfbetrieb – der Impfort in Hirschau wurde beispielsweise geschlossen – ziehe man hinzu. Und: „Die Bürgerhotline haben wir intern zusätzlich verstärkt.“ Sie ist unter 07071/207-3600 zu erreichen. Auch die E-Mail-Adresse covid-fragen@kreis-tuebingen.de kann genutzt werden.

Info Das Tübinger Landratsamt stellt in einer pdf-Datei alle Informationen zusammen, die Personen in Folge eines positiven Tests beachten sollten.

Info Hier geht es zur Übersicht des Landes über die aktuellen Corona-Regeln.

598 Omikron-Fälle im Kreis

Am heutigen Donnerstag waren im Kreis Tübingen 598 nachgewiesene Omikron-Fälle bekannt. Aufgrund von Verzögerungen und Nicht-Analysen dürfte die Zahl in Wahrheit aber höher liegen, mutmaßt Amtssprecherin Martina Guizetti. Auch im Kreis Tübingen hat es punktuelle Ausbrüche gegeben, „das ist bei den steigenden Zahlen auch nicht anders zu erwarten“, so Guizetti. Aktuell sei eine Kindergarten-Gruppe im Kreis in Quarantäne, auch ein Pflegeheim sei betroffen. Ansonsten gebe es kleinere Häufungen. Im Landkreis Tübingen sind (Stichtag: 9. Januar) 165.095 Menschen, also 72,6 Prozent erstgeimpft. 161.209 (70,6 Prozent) sind zweimal, also vollständig geimpft – der Landesschnitt liegt hier bei 67,5 Prozent. 106.231 (46,5 Prozent) haben im Kreis bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten.