Corona

Impfstoff für alle nur in den Praxen

Die Freigabe von Astrazeneca gilt im Südwesten nur für die Hausärzte. In den Impfzentren bleibt alles beim Alten.

08.05.2021

Von David Nau

Der Impfstoff von Astrazeneca ist ab sofort für alle freigegeben. Foto: Nicolas Armer/dpa

Der Impfstoff von Astrazeneca ist ab sofort für alle freigegeben. Foto: Nicolas Armer/dpa

Stuttgart. Weil viele über 60-Jährige den Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers Astrazeneca nicht haben wollen, gibt es immer wieder Probleme, die vorhandenen Dosen an den Mann oder an die Frau zu bringen. Das berichten Hausärzte aus Baden-Württemberg seit einigen Wochen – und das soll sich nun ändern: Die Gesundheitsminister der Länder haben sich darauf geeinigt, den Astrazeneca-Impfstoff für alle Impfwilligen freizugeben – unabhängig von Alter und Priorisierungsgruppe.

Und zwar ab sofort: Laut baden-württembergischem Sozialministerium gilt der Beschluss seit Donnerstagabend. Impfwillige jeden Alters können sich im Südwesten jedoch nur in Arztpraxen mit dem Astrazeneca-Vakzin impfen lassen. Die Aufhebung der Priorisierung gilt in Baden-Württemberg nur für die Hausärzte, teilte ein Sprecher von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) mit. „In den Impfzentren gilt weiterhin für alle Impfstoffe die Priorisierung.“

Die Entscheidung darüber, wer nun zuerst einen Termin für eine Impfung mit dem Astrazeneca-Vakzin erhält, liegt damit bei den Hausärzten. „Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten und wissen am besten, wer als erstes eine Impfung braucht“, sagte der Sprecher. Er gehe davon aus, dass sich die Arztpraxen wie bisher vermutlich selbst bei den infragekommenden Patientinnen und Patienten meldeten. „Manche führen vielleicht auch Wartelisten.“

Abstand bestimmt der Arzt

Die Gesundheitsministerkonferenz hat zudem beschlossen, den Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfdosis flexibler zu handhaben. Aktuell liegt dieser bei 12 Wochen. Das würde bedeuten, dass viele Menschen erst im August den vollen Impfschutz erhalten würden. Dem Beschluss zufolge, kann der Abstand zwischen den beiden Impfdosen künftig zwischen vier und zwölf Wochen betragen. In Baden-Württemberg vereinbart der impfende Hausarzt gemeinsam mit dem Patienten, wann die zweite Impfung verabreicht werden soll.

In den Impfzentren hält das Land dagegen weiter am Impfabstand von 12 Wochen fest. Eine Verkürzung sei aktuell technisch nicht möglich, so der Sprecher des Ministeriums. Auch eine Vorverlegung von bereits gebuchten Zweitterminen sei nicht möglich, da die Impfzentren nur noch sehr begrenzte Mengen des Impfstoffs erhielten. „Nämlich so viele, wie für die jeweiligen Zweitimpfungen notwendig sind.“

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg begrüßt die Aufhebung der Priorisierung. Dies sei „ein erster Schritt, der nun auch für die anderen Impfstoffe erfolgen muss“, sagte Berthold Dietsche, erster Vorsitzender des Verbands. Man brauche aber dringend mehr Impfdosen: „Damit wir nun den Impfturbo zünden können.“

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Erstellt:
08.05.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 11sec
zuletzt aktualisiert: 08.05.2021, 06:00 Uhr

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