Corona

Immer mehr Patienten auf Intensivstationen: Wann droht die Warnstufe? Und was gilt dann?

Die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg hat die 200er-Marke gerissen. Bald könnte es deswegen neue Einschränkungen geben – vor allem für Ungeimpfte.

21.10.2021

Von David Nau

Auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg liegen wieder mehr Corona-Patienten. Sollte deren Zahl noch weiter ansteigen, drohen erneut Einschränkungen – vor allem für Ungeimpfte.

Auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg liegen wieder mehr Corona-Patienten. Sollte deren Zahl noch weiter ansteigen, drohen erneut Einschränkungen – vor allem für Ungeimpfte.

Stuttgart. Die Tage werden kälter, die Zahl der Corona-Patienten in Baden-Württemberg steigt. Am Dienstag hat die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen im Land die 200er-Marke gerissen. Steigen die Zahlen weiter, könnten bald wieder Einschränkungen drohen. Wann ist das soweit? Welche Maßnahmen greifen dann? Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wie viele Patienten werden aktuell auf den Intensivstationen behandelt? Am Mittwoch (Stand: 16 Uhr) wurden in Baden-Württemberg insgesamt 207 Menschen wegen einer Covid-Erkrankung auf der Intensivstation behandelt. 110 dieser Patienten, also gut die Hälfte, werden beatmet. Die

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche, liegt aktuell bei 3,14. Zwei Wochen zuvor hatte sie noch bei 1,98 gelegen.

Was passiert, wenn die Zahlen weiter steigen? Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht ein dreistufiges Warnsystem vor. Aktuell gilt im Südwesten noch die Basisstufe, die beispielsweise für private Treffen und Veranstaltungen keinerlei Beschränkungen der Personenzahl vorsieht. Sollte die Zahl der Krankenhauseinweisungen oder die Zahl der Intensivpatienten weiter steigen, tritt zunächst die Warnstufe in Kraft. Das passiert, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 überschreitet oder die Zahl der Intensivpatienten an zwei Tagen hintereinander über 249 liegt.

Überschreitet die Hospitalisierungsinzidenz den Wert von 12,0 oder die Zahl der Intensivpatienten liegt über 389, tritt die Alarmstufe in Kraft.

Wann rechnen Experten damit, dass die Warnstufe in Kraft tritt? Das Landesgesundheitsamt veröffentlicht in seinem Corona-Lagebericht täglich eine Prognose zur Entwicklung der Covid-Fälle auf den Intensivstationen im Land. Die Prognose basiert auf Berechnungen des Instituts für Infektionsprävention und Krankenhaushygiene am Uniklinikum Freiburg und geht von einem weiteren Anstieg der Zahl der Intensivpatienten aus: Bis Ende Oktober könnte die Zahl bei knapp 230 liegen, in einem Worst-Case-Szenario sogar schon über 250.

Welche Einschränkungen gelten in der Warnstufe und für wen? Sollte die Warnstufe in Baden-Württemberg in Kraft treten, gelten wieder Kontaktbeschränkungen. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit fünf weiteren Personen treffen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Ungeimpfte. Geimpfte, Genesene, Kinder- und Jugendliche unter 18 und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden nicht mitgezählt.

Schwieriger – und wohl auch deutlich teurer – wird für Ungeimpfte in der Warnstufe auch die Teilnahme am öffentlichen Leben. In Restaurants, Museen, Theatern, Kinos, beim Sport und in vielen anderen Bereichen wird die 3G-Regelung verschärft – sofern es sich um Innenräume handelt. In der Warnstufe werden dann keine Antigen-Schnelltests, sondern nur noch PCR-Tests akzeptiert. Im Freien gilt weiterhin die aktuelle 3G-Regelung. Gar nicht mehr möglich ist für Ungeimpfte in der Warnstufe der Besuch von Diskotheken. Dort gilt auch schon in der Warnstufe die 2G-Regel, es werden also nur Geimpfte und Genesene eingelassen. In vielen anderen Bereichen greift diese Einschränkung erst in der Alarmstufe.

Was passiert, wenn die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ausläuft? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, die sogenannte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ auslaufen lassen zu wollen. Sollte der Bundestag die Lage nicht verlängern, tritt sie am 25. November außer Kraft, was auch Auswirkungen auf die Corona-Verordnungen der Länder haben könnte. Welche genau, ist laut baden-württembergischen Sozialministerium noch unkar. Man sei in einem „intensiven Austausch“. Glücklich ist man über die Debatte aber offenbar nicht. Man habe aktuell ein „gut durchdachtes System etabliert“, sagte ein Sprecher von Minister Manfred Lucha (Grüne). Bestimmte Maßnahmen, wie etwa die 3G- oder die 2G-Regelung, die Maskenpflicht und eine Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt halte man „infektiologisch angesichts der bestehenden vierten Welle für weiterhin erforderlich“, so der Sprecher weiter. Man brauche baldmöglichst rechtliche Klarheit. „Wichtig ist aus unserer Sicht, dass vor dem Hintergrund der Covid- und Influenza-Welle im Herbst und Winter eine mögliche Aufhebung der epidemischen Lage nicht als Signal der Entwarnung verstanden wird.“

Mertens: Normales Leben ab Mitte 2022 möglich

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko), Thomas Mertens, geht davon aus, dass die meisten Corona-Einschränkungen Mitte des Jahres 2022 aufgehoben werden können. „Ich bin guter Hoffnung, dass wir Mitte des Jahres normal werden leben könnten“, sagte Mertens. Das bedeute, „dass wir uns im alltäglichen Leben normal bewegen können“.

Voraussetzung dafür sei vor allem ein guter Schutz von Menschen mit einem hohen Risiko schwerer Covid-19-Erkrankungen, betonte der Virologe am Rande einer Veranstaltung. dpa

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Erstellt:
21.10.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 14sec
zuletzt aktualisiert: 21.10.2021, 06:00 Uhr

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