Auf Kaffeefahrten gibt‘s nix zu gewinnen!

Im Kreis Tübingen kursieren Einladungen für eine angebliche Gratis-Ausflugsfahrt mit Gewinnübergabe

Wer sich am Montag auf eine „wunderschöne Ausflugsfahrt in eines der schönsten Naherholungsgebiete Deutschlands“ freut, der wird wohl sehr enttäuscht wieder nach Hause kommen. Und – wenn‘s dumm läuft – auch sehr viel ärmer.

07.07.2018

Von ik

Im Landkreis Tübingen kursieren Einladungen für eine dubiose Ausflugsfahrt mit angeblicher Gewinn-Übergabe. Symbolbild: ik

Im Landkreis Tübingen kursieren Einladungen für eine dubiose Ausflugsfahrt mit angeblicher Gewinn-Übergabe. Symbolbild: ik

Die Reservierungs-Zentrale in Bremen lädt in und um Tübingen zur Busfahrt ein: Mit Hauptpreis-Übergabe eines dubiosen Bargeld-Gewinnspiels, an dem man nicht teilgenommen hat, und garniert mit einem „abwechslungsreichen Tagesprogramm“.

Dass es sich dabei um eine so genannte Kaffeefahrt handelt, deren Ziel es ist, möglicht viel minderwertige Ware für möglichst viel Geld zu verkaufen, wird geflissentlich verschwiegen. Stattdessen versuchen die Anbieter ihre potenziellen Gäste mit einem angeblichen Bargeld-Gewinn zu locken. Oben drauf soll’s einen „8 Pfund schweren Präsentkorb“ geben (für jede Dame und jeden Herrn) und – aber nur für Paare/Ehepaare – ein „hochwertiges Werkzeugset, bestehend aus Stichsäge, Bohrmaschine und Winkelschleifmaschine“. Von einem Geschenk oder einer kostenlosen Übergabe ist unter diesen Punkten aber schon nichts mehr zu lesen. Das Restaurant ist laut Einladungsschreiben auch schon gebucht: Frühstück, Mittagessen, Freigetränk (!).

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschreibt solche Angebot so: „Unseriöse Veranstalter schicken persönliche Einladungen nach Hause und lassen die Empfänger glauben, einen Preis gewonnen zu haben.“ In Wirklichkeit dienten die „Gewinne“ aber nur als Lockvogel für den Kauf von überteuerten Waren. „Von echten Preisen ist meist nichts zu sehen oder sie stammen aus der Kategorie ‚Ramsch‘.“ Wer seinem versprochenen Gewinn hinterherläuft, der tue dies fast immer vergeblich. „Dafür gewinnen Verbraucher vor allem eines: die Erkenntnis, auf die Nase gefallen zu sein.“ Auch bei der Polizei in Reutlingen teilt man diese Einschätzung. „Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, der gewinnt auch nichts“, sagt Polizeisprecher Christian Wörner. Kaffeefahrten, so Wörner, seien grundsätzlich zwar nicht verboten, gelten aber gemeinhin als unseriös. Wer sich nicht sicher ist, ob er nicht doch an einer Gewinnausschreibung teilgenommen hat, der sollte das Schreiben genau prüfen. „Schließlich hat keiner Geld zu verschenken!“ Auch nicht, wer gutgläubig in einen Bus steigt und teure Dinge kauft, die er eigentlich gar nicht haben wollte.

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Erstellt:
07.07.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 57sec
zuletzt aktualisiert: 07.07.2018, 01:00 Uhr

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