Was im Seuchenfall erlaubt ist, regelt eine Landesverordnung.
21.05.2021
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Warum ist die Afrikanische Schweinepest nicht in den neuen Verträgen für Jagdpächter berücksichtigt? Diese Frage richtete Ralf Brück am Dienstag an den Rottenburger Gemeinderat. Im Seuchenfall, antwortete ihm Kämmerer Berthold Meßmer, regle eine Landesverordnung einheitlich, welche Jagd- und Betretungsverbote es gebe. Er gehe davon aus, dass in diesem Fall auch die Jagdpacht erstattet werde und ...