Missbrauchsprozess

„Ich sprach gegen eine Mauer“

Zeugin erhebt schwere Vorwürfe gegen Jugendamt und Landrat. Urteil gegen angeklagten Pflegevater erwartet.

04.03.2021

Von JACQUELINE SCHREIL

In Tübingen steht ein Pflegevater wegen Missbrauchs seiner Pflegetöchter vor Gericht.   Foto: Ute Grabowsky /photothek.net via www.imago-images.de

In Tübingen steht ein Pflegevater wegen Missbrauchs seiner Pflegetöchter vor Gericht. Foto: Ute Grabowsky /photothek.net via www.imago-images.de

Tübingen. Es geht um sexuellen Missbrauch und Kinderpornografie: Am Tübinger Landgericht läuft ein Prozess gegen einen 65- jährigen Mann. Die Anklageschrift ist lang, er soll seine beiden Pflegetöchter jahrelang sexuell misshandelt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurden außerdem knapp 300 kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden. Auch von den Mädchen habe der Angeklagte, der die Vorwürfe bestreitet, Aufnahmen gemacht.

In Tübingen hat der Fall für einen Aufschrei gesorgt, im Raum stehen längst nicht mehr nur die Vorwürfe gegen den Pflegevater. In den Fokus sind inzwischen das Tübinger Jugendamt und das verantwortliche Landratsamt gerückt.

Eine Schwarzfahrt brachte alles ins Rollen: Im Januar 2017 erwischte eine Schaffnerin eine Jugendliche ohne Ticket. Sie hatte aus ihrer Pflegefamilie flüchten wollen, auf Nachfrage der Schaffnerin berichtete sie von Schlägen. Die Frau riet ihr, sich ans Jugendamt zu wenden.

Die Ausreißerin (Jahrgang 2001) war nicht das einzige Pflegekind der Familie: Neben einer älteren Pflegetochter (Jahrgang 1999) hatte die Familie auch den jüngeren Bruder der Ausreißerin aufgenommen (Jahrgang 2005). Die Ältere lebte 2017 nicht mehr dort, sie hatte sich 2013 nach einem magersuchtbedingten Psychiatrie-Aufenthalt geweigert, zurückzukehren. Die Jüngere offenbarte sich dem Jugendamt. Über die Jahre hätten sich sexuelle Übergriffe des Pflegevaters gesteigert, die Jahre in der Familie seien „der blanke Horror“ gewesen. Das weitere Bild, das sich aus Aussagen des Mädchens ergibt: Grausam sei auch die Pflegemutter gewesen. Es habe Schläge und kaum Freiraum für die Mädchen gegeben. Ihre Zimmer hätten sie nur zum Schlafen nutzen dürfen, ansonsten hätten sie sich in der Küche aufhalten und häkeln müssen. Samstags habe der Pflegevater den Wocheneinkauf der Frau genutzt, um sich an den Mädchen zu vergehen. Gewusst habe es die Frau trotzdem.

Auch die Ältere schilderte gegenüber den Ermittlern Misshandlungen und sexualisierte Gewalt. Die Pflegemutter habe der Älteren auch diktiert, was sie in ihr Tagebuch schreiben sollte. Es seien schlechte Dinge über ihre leibliche Mutter gewesen. Die Tatsache, dass bereits die ältere Pflegetochter schwerstkrank aus dieser Familie kam und nicht zurück wollte, hatte das Jugendamt nicht dazu veranlasst, die Situation der verbleibenden Kinder zu untersuchen. Man habe den Eindruck gehabt, es gehe behütet zu, äußerte eine Sachbearbeiterin.

Eine brisante Wendung bekam der Prozess mit dem Zeugenauftritt von Heidrun Overberg. Die Psychologin hatte jahrelang vergeblich versucht, den Tübinger Jugendamtsleiter Bernd Hillebrand, die damalige Sozialdezernentin Ulrike Dimmler-Trumpp und den Landrat Joachim Walter davon zu überzeugen, Kinder aus der Familie zu nehmen.

Die ältere, damals 10-jährige Pflegetochter hatte Overberg 2009 kennengelernt, als sie bei dem Kind das Asperger-Syndrom diagnostizierte. Von Anfang an habe sie jedoch Auffälligkeiten bemerkt. „Mir war schnell klar: Hier ist ein Kind in großer Not.“ Eine knapp 40-Seitige Dokumentation der Psychologin habe der Jugendamtsleiter zurückgeschickt, „mit der Begründung, er habe diese nicht in Auftrag gegeben“. Gleiches tat die Sozialdezernentin. Overberg: „Ich sprach wie gegen eine Mauer.“ 2014 bat sie schließlich um ein Gespräch mit dem Landrat, wieder sei alles abgewehrt worden. Besonders die ältere Pflegetochter sei heute „für ihr Leben geschädigt“.

Vor dem Jugendamt sei in der Familie Theater gespielt worden, die Supervisorin habe keine professionelle Distanz gehabt. „Das Jugendamt hat völlig versagt“. Auch die Rechte der sorgeberechtigten leiblichen Mutter der Älteren seien missachtet worden. Man sei Overbergs Mahnungen nachgegangen, äußerte sich Landrat Walter auf Nachfrage. Man habe sich aber auf vorangegangene Verfahren am Familiengericht gestützt, als die leibliche Mutter der Älteren erfolglos auf Herausgabe ihres Kindes geklagt hatte. Damals habe es ein Gutachten des Psychiaters Gunther Klosinski gegeben, demzufolge die Pflegemutter gut erziehungsfähig sei.

Warnungen geprüft

Jugendamtsleiter Hillebrand sagte im Prozess nun als Zeuge aus. Das Jugendamt habe die Warnungen der Psychologin geprüft. „Nach unserer Sicht waren die Vorwürfe so nicht zu halten.“ Als die Jüngere 2017 die Vorwürfe gegen den Pflegevater äußerte, habe man die Situation erneut geprüft, das Ehepaar konfrontiert, die Möglichkeit zur Selbstanzeige gegeben und schließlich die Anzeige formuliert.

Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher verurteilte dieses Verhalten scharf: Sieben Wochen seien bis zur Anzeige vergangen, das habe zu einem Beweismittelverlust geführt, „der jedem Ermittler die Haare zu Berge stehen lässt“. Das sei an der „Grenze zur Strafvereitelung“. Die Familie habe Bescheid gewusst und „massenhaft Zeit“ gehabt, Kinderpornografie zu löschen. Man habe nur noch gelöschte Dateien teils wiederherstellen können. Die Aussagen der Pflegetöchter galten inzwischen als glaubhaft. An diesem Donnerstag wird das Urteil für den Pflegevater erwartet. Das Tübinger Regierungspräsidium ist mittlerweile als Rechtsaufsicht für das Jugendamt aktiv und prüft, ob es ein juristisches Fehlverhalten des Amtes gab.