Beratung wird gefördert

IHK weist auf Zuschüsse für junge und kriselnde Unternehmen hin

Mit Beginn des neuen Jahres wurde die Beratungsförderung für kleine und mittlere Firmen neu ausgerichtet. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Reutlingen hin.

15.01.2016

Reutlingen. Das neue Förderprogramm trägt den Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ und fasst die bisherigen Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Gefördert wird Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Firmen in Schwierigkeiten werden zudem bei einer Sicherungsberatung bezüglich Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist künftig ausschließlich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So wird gefördert:

Junge Unternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt): Bezuschusst werden Beratungsdienstleistungen, die Existenzgründer während der ersten zwei Jahre in Anspruch nehmen – in Höhe von 50 Prozent. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4000 Euro netto beträgt der Zuschuss höchstens 2000 Euro.

Bestandsunternehmen (Firmen ab drittem Jahr nach Gründung): Für bestehende Unternehmen werden Beratungsdienstleistungen in Höhe von 50 Prozent bezuschusst. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3000 Euro netto kann mit bis zu 1500 Euro gefördert werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden mit einem Fördersatz von 90 Prozent unterstützt. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt nach den neuen Richtlinien 3000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite des BAFA. Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit ihrem regionalen Ansprechpartner führen. Dies ist für Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb die IHK Reutlingen.ST