Bodelshausen · Wirtschaft

IG Metall nach Marc-Cain-Kündigungen: Gemeinsam durch die Krise

Die IG Metall äußert sich zur Situation bei Marc Cain, einem Betrieb ohne Betriebsrat.

27.05.2020

Von ST

Sowohl wirtschaftlich als auch personell sei das Unternehmen Marc Cain seit Jahren auf Wachstumskurs gewesen. Laut einem Interview mit Inhaber Helmut Schlotterer vom Juni 2019 habe der Gewinn in den vergangenen Jahren immer im zweistelligen Prozentbereich gelegen. „Dieser Erfolg wurde mit den Beschäftigten erreicht. Wer gemeinsam erfolgreich ist, sollte auch gemeinsam durch die Krise gehen“, betont Tanja Silvana Grzesch, Erste Bevollmächtigte der örtlichen IG Metall.

Zwar werde bei Marc Cain seit April zum Teil Kurzarbeit gefahren, wie der IG Metall von Betroffenen mitgeteilt worden sei. Trotzdem erfolgten zusätzlich 90 betriebsbedingte Kündigungen. „Wir sind überzeugt, dass ein rechtzeitig gewählter Betriebsrat bei Marc Cain im Rahmen seiner Rechte Alternativen hätte durchsetzen können, um die Kündigungen zu verhindern. Er hätte mit dem Arbeitgeber strategische Zukunftsperspektiven zum Wohle von Marc Cain und aller Beschäftigten erarbeiten können“, so Grzesch. Die IG Metall-Mitglieder bei Marc Cain, die von den Kündigungen betroffen seien, würden von der IG Metall rechtlich beraten und vertreten.

„Aktuell stellen wir vermehrt fest, dass vor allem Beschäftigte aus Betrieben ohne Betriebsrat große Sorgen umtreiben, weil sie keine legitime Interessenvertretung haben“, berichtet Grzesch. „Bei Kurzarbeit gelten zwar die gesetzlichen Regelungen, spätestens aber dann, wenn Personalabbau ins Spiel kommt, ist es zweifellos von großem Vorteil einen Betriebsrat zu haben.“

Das Betriebsverfassungsgesetz eröffne dem Betriebsrat Mitbestimmungs- und Beratungsrechte, um seinen Einfluss auf die Unternehmenspläne in diesem Fall auszuüben. Das sei allerdings nicht nur in der jetzigen Zeit wichtig, so Grzesch, da es grundsätzlich darum gehe, dass Beschäftigte ihre Rechte wahrnehmen könnten, um das Ziel „Beschäftigungssicherung vor Entlassungen“ verfolgen zu können. Ein mögliches Instrument hierzu könne auch Kurzarbeit sein, welche auch auf Initiative des Betriebsrats durchsetzbar sei. Der Arbeitgeber habe dann die Verpflichtung mit dem Betriebsrat zu verhandeln, um Kündigungen zu verhindern und die Zukunft des Unternehmens und der Beschäftigung zu sichern.

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Erstellt:
27.05.2020, 22:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 27.05.2020, 22:00 Uhr

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